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EM-Rente Abschläge

von Elfriede26.01.2010 | 21:35
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3 Antworten

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Ich bekomme seit 5/2002 eine teilw.EM-Rente, Diese wurde mit einem Abschlag von 5,1 Prozent und auf Lebensalter 58 J und 3 Mon. berechnet. Schwerbehindertenausweis wurde nachträglich beantragt und der Beginn der Schwerbehinderung nachträglich auf den 1.11.2000 festgestellt. Bin Jahrgang 10/1950. Müsste jetzt die EM-Rente neu berechnet werden und wird die Altersrente ab 60 ohne Abschläge für die komplette Rente gezahlt?

Antworten der Moderation

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Moderation · 1Ihre Vorsorge

Hallo Elfriede,

wie Aha bereits ausgeführt hat, ändert sich zunächst nichts an der Rente wegen Erwerbsminderung. Soweit zum 60. Lebensjahr die Wartezeit (Mindestversicherungszeit) von 35 Jahren erfüllt ist und weiterhin Schwerbehinderung vorliegt, können Sie die Altersrente ohne Abschlag in Anspruch nehmen. Wichtig ist, dass Sie den Antrag auf Altersrente rechtzeitig stellen. Für jedes Monat des Minderungszeitraumes von 60. - 63. Lebensjahres, in dem Sie die Rente wegen Erwerbsminderung beziehen, verbleibt der Abschlag in Höhe von 0,3 %. Deshalb würde ich Ihnen raten, ca. 3 Monate vor Vollendung des 60. Lebensjahres den Antrag auf Altersrente zu stellen.

2 Antworten

???am 27.01.2010 | 07:20
Warum sollte die EM Rente neu berechnet werden????Die Schwerbehinderung hat der mit der Rente wegen Erwerbsminderung rein gar nichts zu tun.
Ahaam 27.01.2010 | 07:53
An der EM-Rente ändert sich nichts! Die Altersrente kann mit der Vollendung des 60.Lj. abschlagsfrei in Anspruch genommen werden, wenn Sie neben der Schwerbehinderung auch 420 Monate rentenrechtlicher Zeiten haben und den Hinzuverdienst einhalten. Der Abschlag liegt auf der Rentenbezugszeit vom 60-63 Lj. (bei Ihnen weniger, da die Abschläge hier erst zum 01.01.2001 schrittweise eingeführt wurden). Wichtig: der vorhandene Abschlag 'verfestigt' sich, wenn Sie ab 60 die EM-Rente weiter beziehen!
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