Guten Morgen,
eine Befristung der Rente erfolgt, wenn es nicht unwahrscheinlich ist, dass sich der Gesundheitszustand wieder verbessert.
Sicher ist in Ihrem Fall keine Verbesserung innerhalb eines dreiviertel Jahres zu erwarten, jedoch erfolgt die Befristung ausgehend vom rückwirkenden Rentenbeginn.
Da die Bearbeitung des Weitergewährungsantrages im Schnitt drei bis sechs Monate (je nach Schwierigkeit der ärztlichen Ermittlungen) dauert, macht es für die fortlaufende Rentenzahlung Sinn, diesen im Mai-Juni zu stellen.
Der Antrag ist längst nicht mehr so umfangreich und wird zeitnah, nicht erst am Ende des Jahres, bearbeitet.
Da der Bescheid im Februar erteilt wurde und die laufende Rente sicher erst im April beginnt, verzögert sich die Auszahlung der rückwirkend gewährten Rente sicherlich durch die Abrechnung der Nachzahlung / durch Erstattungsansprüche anderer Stellen.
In diesem Fall würde ich einen freundlichen Anruf bei Ihrer Sachbearbeitung empfehlen.
Mit freundlichen Grüßen