Hallo Jens,
wenn Sie einen Antrag auf Erwerbsminderungsrente stellen, so füllen Sie auch den Fragebogen R0210 aus (=Anlage zum Rentenantrag zur Feststellung der Erwerbsminderung). In diesem Vordruck geben Sie an, wo Sie in Behandlung sind und aufgrund welcher gesundheitlichen Beeinträchtigungen Sie dort in Behandlung sind. Hier sollten Sie darauf achten, dass Sie sämtliche für Ihre Erwerbsminderung relevanten gesundheitlichen Beeinträchtigungen und behandelnden Ärzte bzw. medizinische Einrichtungen aufführen. Auch sind diesem Vordruck die notwendigen Entbindungen von der Schweigepflicht beigefügt, die Sie unterschreiben sollten.
Aufgrund dieser Angaben fordert der Gutachter der Deutschen Rentenversicherung dann die Unterlagen dieser Ärzte an und bezieht diese in sein Gutachten mit ein.
Auf jeden Fall rate ich davon ab, selbst Atteste von den behandelnden Ärzten anzufordern. Da Sie in diesem Fall der Auftraggeber für diese Atteste wären, würden Sie auch alleine für die dafür entstehenden Kosten aufkommen müssen. Auch können Sie gar nicht abschätzen, ob dieses Attest, welches Sie teuer erkaufen auch wirklich für die Entscheidung über den Erwerbsminderungsrentenanspruch entscheidend ist.
Letztendlich ist auch das Ergebnis Ihrer Untersuchung bei unserem Gutachter entscheidend für den Ausgang des Erwerbsminderungsrentenverfahrens.
Ergänzender Tipp: In Ihrer Frage gaben Sie an, dass Ihre Fachärzte Ihnen zu dem Antrag auf Erwerbsminderungsrente geraten haben. Bevor Sie nun sofort einen Antrag auf Erwerbsminderungsrente stellen: Haben Sie sich bereits informiert, wie hoch diese Erwerbsminderungsrente ist? Vielleicht haben Sie noch einen Anspruch auf Krankengeld oder Arbeitslosengeld. Wenn die Deutsche Rentenversicherung Ihnen die volle Erwerbsminderungsrente gewähren sollte, so besteht kein Anspruch mehr auf das (zumeist höhere) Krankengeld oder Arbeitslosengeld. Sie würden also durch einen verfrühten Antrag auf Erwerbsminderungsrente sich selbst die Ansprüche auf Krankengeld bzw. Arbeitslosengeld verwehren. Die behandelnden Ärzte berücksichtigen diesen Aspekt zumeist nicht. Ich rate deshalb auf jeden Fall zu einem Beratungstermin in einer der Beratungsstellen der Deutschen Rentenversicherung, bevor der Antrag auf Erwerbsminderungsrente gestellt wird.
Ich hoffe Ihnen damit weitergeholfen zu haben.
Mit freundlichen Grüßen
Ihre Deutsche Rentenversicherung