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Experten-Antwort

EM Rente Fachärzte

von jens16.12.2016 | 15:24
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9 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Hallo zusammen, ich werde auf anraten meiner Fachärzte einen EM Antrag stellen. Diese sagten mir das Sie von der DRV angeschrieben werden zwecks Beurteilung. Kann man sich darauf verlassen? Oder "vergisst" die DRV sowas schonmal? Schönes WE und ruhige Feiertage von mir Gruss Jens

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Jens,

wenn Sie einen Antrag auf Erwerbsminderungsrente stellen, so füllen Sie auch den Fragebogen R0210 aus (=Anlage zum Rentenantrag zur Feststellung der Erwerbsminderung). In diesem Vordruck geben Sie an, wo Sie in Behandlung sind und aufgrund welcher gesundheitlichen Beeinträchtigungen Sie dort in Behandlung sind. Hier sollten Sie darauf achten, dass Sie sämtliche für Ihre Erwerbsminderung relevanten gesundheitlichen Beeinträchtigungen und behandelnden Ärzte bzw. medizinische Einrichtungen aufführen. Auch sind diesem Vordruck die notwendigen Entbindungen von der Schweigepflicht beigefügt, die Sie unterschreiben sollten.

Aufgrund dieser Angaben fordert der Gutachter der Deutschen Rentenversicherung dann die Unterlagen dieser Ärzte an und bezieht diese in sein Gutachten mit ein.

Auf jeden Fall rate ich davon ab, selbst Atteste von den behandelnden Ärzten anzufordern. Da Sie in diesem Fall der Auftraggeber für diese Atteste wären, würden Sie auch alleine für die dafür entstehenden Kosten aufkommen müssen. Auch können Sie gar nicht abschätzen, ob dieses Attest, welches Sie teuer erkaufen auch wirklich für die Entscheidung über den Erwerbsminderungsrentenanspruch entscheidend ist.

Letztendlich ist auch das Ergebnis Ihrer Untersuchung bei unserem Gutachter entscheidend für den Ausgang des Erwerbsminderungsrentenverfahrens.

Ergänzender Tipp: In Ihrer Frage gaben Sie an, dass Ihre Fachärzte Ihnen zu dem Antrag auf Erwerbsminderungsrente geraten haben. Bevor Sie nun sofort einen Antrag auf Erwerbsminderungsrente stellen: Haben Sie sich bereits informiert, wie hoch diese Erwerbsminderungsrente ist? Vielleicht haben Sie noch einen Anspruch auf Krankengeld oder Arbeitslosengeld. Wenn die Deutsche Rentenversicherung Ihnen die volle Erwerbsminderungsrente gewähren sollte, so besteht kein Anspruch mehr auf das (zumeist höhere) Krankengeld oder Arbeitslosengeld. Sie würden also durch einen verfrühten Antrag auf Erwerbsminderungsrente sich selbst die Ansprüche auf Krankengeld bzw. Arbeitslosengeld verwehren. Die behandelnden Ärzte berücksichtigen diesen Aspekt zumeist nicht. Ich rate deshalb auf jeden Fall zu einem Beratungstermin in einer der Beratungsstellen der Deutschen Rentenversicherung, bevor der Antrag auf Erwerbsminderungsrente gestellt wird.

Ich hoffe Ihnen damit weitergeholfen zu haben.

Mit freundlichen Grüßen

Ihre Deutsche Rentenversicherung

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8 Antworten

santanderam 16.12.2016 | 15:32
1. Die DRV vergisst nichts. 2. Sie müssen einen EM-Rentenantrag stellen 3. Die sogenannten "Fachärtzte" die sie in ihrem Rentenantrag werden ggf. angeschrieben 4. Ob EM-Rente oder nicht entscheidet ein Gutachter der DRV
abcam 16.12.2016 | 17:24
Meine Erfahrung ist, dass die im Rentenantrag genannten Fachärzte von der DRV nicht direkt angeschrieben werden, sondern der Antragsteller Vordrucke für diese Ärzte erhält. Diese Vordrucke muss er an die Ärzte weiterleiten, dort wieder abholen und dann an die RV hinschicken. Das kann u.U. eine ganze Menge 'Wegearbeit' für den Antragsteller sein ;). abc
Herz1952am 16.12.2016 | 18:52
Hallo Jens, lassen Sie sich am besten von allen Ihren Ärzten ausführliche Atteste ausstellen und schicken Sie diese mit dem Rentenantrag an die RV. Kann zwar etwas kosten, aber es lohnt sich wahrscheinlich. Notfalls können Sie auch einen Hinweis an die RV machen, wenn das eine oder andere Attest nicht vollständig oder richtig ist. Dazu müssen Sie aber Ihre Krankheiten und Beschwerden möglichst genau kennen. Ich habe selbst schon die Erfahrung gemacht, dass gerade Fachärzte einen gewissen "Tunnelblick" haben und andere wichtige Tatsachen einfach "vergessen" werden. Außerdem ist zu empfehlen, alle behandelnden Ärzte von der Schweigepflicht zu entbinden. Dies könnte das Verfahren beschleunigen und evtl. Unklarheiten schnell beseitigen. Ihre Ärzte sind zur Ausstellung von Attesten verpflichtet. Sie müssen Ihnen auch Einsicht in die Formularatteste geben. Aber Rechtswissenschaften hat kein Arzt im Studium gehabt und die Arztpflichten werden leider zu oft von den Ärzten vergessen. Gruß
Schorscham 16.12.2016 | 19:09
Zitat von Herz1952 anzeigenausblenden
Herz1952 schrieb

Hallo Schorsch,

na ja, nicht von den Masern :-).

Aber ich habe bei meinen Facharztattesten gesehen, bzw. auch aus den laufenden Berichten, dass diese weder vollständig, noch fachlich korrekt sind. Wenn das so weiterginge bin ich vielleicht mit Beginn meiner Altersrente wieder fit :-).

Gerade für die Rentenantragsstellung kann jedes Detail wichtig sein. Z.B. stand bei mir: "Zustand nach Bypass-Op" und ischämische Herzmuskelschwäche. Tatsächlich richtig wäre gewesen, Zustand nach Bypass-OP (4 Bypässe) und massive ischämische Herzschwäche. Ich weis nicht, was in meinem Gutachten drinstand, wahrscheinlich die erste Variante, sonst hätte ich gleich eine volle EM-Rente bekommen und keine AM-Rente.

Es kommt praktisch auf jedes Wort an. Sowohl Ärzte und natürlich auch Gutachter lesen mitunter nur das was sie lesen wollen. Das ist allerdings menschlich, weil das Gehirn sich schneller was hinzudenkt, als das Auge erblickt.

Ich habe in den letzten Jahren gelernt, dass ich meine Ärzte immer wieder auf meinen Zustand aufmerksam machen muss, damit ich richtig behandelt werde. Ich mache somit mein "Krankenmanagement" selber, sonst wäre ich aufgeschmissen gewesen. Die Ärzte sehen doch nur den letzten Bericht an. Selbst mein Nierenfacharzt war über meinen Zustand nicht aufgeklärt, obwohl er schon Ultraschalluntersuchungen (sehr selten) von meinem Herz gemacht hat vermutlich hatte er einfach vergessen, das im letzten Bericht zu erwähnen und ob er es richtig beurteilen konnte, ob einfach oder massiv, wage ich auch zu bezweifeln. Ich musste sogar ein Attest für die KK korrigieren und Widerspruch einlegen, dann hat es auch - siehe an - der MDK anerkannt und ein Medikament bezahlt, das von der GKV ausgeschlossen war.

Glücklicherweise sind nicht alle so kompliziert wie ich. :-). Aber es fängt schon bei einer Mehrfacherkrankung an.

Ärzten ist auch nicht bewusst, welche Gesetze sie bei einer eigentlich einfachen Behandlung begehen können. Aber woher sollen sie das auch wissen? Man kann Medizin studieren, ohne eine Rechtsvorlesung besucht zu haben.

Ich hätte nicht mal ohne diese Vorlesung "Bilanzfälscher" werden können :-)

MfG

Atteste (aller Ärzte) sind vielleicht für Lehrer und Arbeitgeber interessant aber nicht für die DRV. Die kann man höchstens mit ausführlichen Befundberichten beeindrucken, die nicht nur "etwas" kosten. Nach der Antragsstellung ermittelt der sozialmedizinische Dienst von sich aus, welche Informationen von welchen Ärzten benötigt werden und fordert diese entweder direkt von den im Antragsvordruck genannten Ärzten oder über den Antragssteller an. Eine Aldi-Tüte voller "Vorab-Atteste" würde höchstens für unnötige Verwirrung sorgen. MfG
Herz1952am 17.12.2016 | 19:48
Hallo Schorsch, na ja, nicht von den Masern :-). Aber ich habe bei meinen Facharztattesten gesehen, bzw. auch aus den laufenden Berichten, dass diese weder vollständig, noch fachlich korrekt sind. Wenn das so weiterginge bin ich vielleicht mit Beginn meiner Altersrente wieder fit :-). Gerade für die Rentenantragsstellung kann jedes Detail wichtig sein. Z.B. stand bei mir: "Zustand nach Bypass-Op" und ischämische Herzmuskelschwäche. Tatsächlich richtig wäre gewesen, Zustand nach Bypass-OP (4 Bypässe) und massive ischämische Herzschwäche. Ich weis nicht, was in meinem Gutachten drinstand, wahrscheinlich die erste Variante, sonst hätte ich gleich eine volle EM-Rente bekommen und keine AM-Rente. Es kommt praktisch auf jedes Wort an. Sowohl Ärzte und natürlich auch Gutachter lesen mitunter nur das was sie lesen wollen. Das ist allerdings menschlich, weil das Gehirn sich schneller was hinzudenkt, als das Auge erblickt. Ich habe in den letzten Jahren gelernt, dass ich meine Ärzte immer wieder auf meinen Zustand aufmerksam machen muss, damit ich richtig behandelt werde. Ich mache somit mein "Krankenmanagement" selber, sonst wäre ich aufgeschmissen gewesen. Die Ärzte sehen doch nur den letzten Bericht an. Selbst mein Nierenfacharzt war über meinen Zustand nicht aufgeklärt, obwohl er schon Ultraschalluntersuchungen (sehr selten) von meinem Herz gemacht hat vermutlich hatte er einfach vergessen, das im letzten Bericht zu erwähnen und ob er es richtig beurteilen konnte, ob einfach oder massiv, wage ich auch zu bezweifeln. Ich musste sogar ein Attest für die KK korrigieren und Widerspruch einlegen, dann hat es auch - siehe an - der MDK anerkannt und ein Medikament bezahlt, das von der GKV ausgeschlossen war. Glücklicherweise sind nicht alle so kompliziert wie ich. :-). Aber es fängt schon bei einer Mehrfacherkrankung an. Ärzten ist auch nicht bewusst, welche Gesetze sie bei einer eigentlich einfachen Behandlung begehen können. Aber woher sollen sie das auch wissen? Man kann Medizin studieren, ohne eine Rechtsvorlesung besucht zu haben. Ich hätte nicht mal ohne diese Vorlesung "Bilanzfälscher" werden können :-) MfG
GroKoam 18.12.2016 | 09:32
Zitat von Herz1952 anzeigenausblenden
Herz1952 schrieb

Hallo Schorsch,

na ja, nicht von den Masern :-).

Aber ich habe bei meinen Facharztattesten gesehen, bzw. auch aus den laufenden Berichten, dass diese weder vollständig, noch fachlich korrekt sind. Wenn das so weiterginge bin ich vielleicht mit Beginn meiner Altersrente wieder fit :-).

Gerade für die Rentenantragsstellung kann jedes Detail wichtig sein. Z.B. stand bei mir: "Zustand nach Bypass-Op" und ischämische Herzmuskelschwäche. Tatsächlich richtig wäre gewesen, Zustand nach Bypass-OP (4 Bypässe) und massive ischämische Herzschwäche. Ich weis nicht, was in meinem Gutachten drinstand, wahrscheinlich die erste Variante, sonst hätte ich gleich eine volle EM-Rente bekommen und keine AM-Rente.

Es kommt praktisch auf jedes Wort an. Sowohl Ärzte und natürlich auch Gutachter lesen mitunter nur das was sie lesen wollen. Das ist allerdings menschlich, weil das Gehirn sich schneller was hinzudenkt, als das Auge erblickt.

Ich habe in den letzten Jahren gelernt, dass ich meine Ärzte immer wieder auf meinen Zustand aufmerksam machen muss, damit ich richtig behandelt werde. Ich mache somit mein "Krankenmanagement" selber, sonst wäre ich aufgeschmissen gewesen. Die Ärzte sehen doch nur den letzten Bericht an. Selbst mein Nierenfacharzt war über meinen Zustand nicht aufgeklärt, obwohl er schon Ultraschalluntersuchungen (sehr selten) von meinem Herz gemacht hat vermutlich hatte er einfach vergessen, das im letzten Bericht zu erwähnen und ob er es richtig beurteilen konnte, ob einfach oder massiv, wage ich auch zu bezweifeln. Ich musste sogar ein Attest für die KK korrigieren und Widerspruch einlegen, dann hat es auch - siehe an - der MDK anerkannt und ein Medikament bezahlt, das von der GKV ausgeschlossen war.

Glücklicherweise sind nicht alle so kompliziert wie ich. :-). Aber es fängt schon bei einer Mehrfacherkrankung an.

Ärzten ist auch nicht bewusst, welche Gesetze sie bei einer eigentlich einfachen Behandlung begehen können. Aber woher sollen sie das auch wissen? Man kann Medizin studieren, ohne eine Rechtsvorlesung besucht zu haben.

Ich hätte nicht mal ohne diese Vorlesung "Bilanzfälscher" werden können :-)

MfG

Was für ein unsäglicher Sermon.
W*lfgangam 18.12.2016 | 21:34
...ich bin geneigt, Ihnen zuzustimmen - scheint allerdings so, dass jens seine Frage hier einfach vergessen hat - nun, auf Reaktionen/Rückmeldungen seinerseits ist genauso Verlass, wie es der Inhalt seiner Frage vorsieht ...ist wohl schon im Feiertagstaumel ;-) Gruß w.
jensam 19.12.2016 | 21:33
Danke Experte, ich bin schon kurz vor der Aussteuerung (KG) und habe mich schon bei der DRV beraten lassen und weiss was auf mich zukommen wird. Dann werde ich den Fragebogen R0210 ausfüllen und lass dann die Gutachter der DRV meine mich behandelten Ärzte kontaktieren. mfg Jens
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