Hallo Marlene,
die Anregung Leistungen zur Teilhabe zu beantragen deckt sich mit der Entscheidung des Rentenversicherungsträgers, welcher Ihren Antrag auf Rente wegen verminderter Erwerbsfähigkeit abgelehnt hat, und stellt daher keinen Widerspruch dar.
Nach den dem Rentenversicherungsträger vorliegenden Unterlagen liegt bei Ihnen offensichtlich kein "erloschenes Leistungsvermögen" vor.
Vielmehr erscheint es erfolgversprechend mit einer Leistung zur Teilhabe Ihr Leistungsvermögen soweit wieder herzustellen bzw. zu stabilisieren, dass Sie in den Erwerbsprozess wieder eingegliedert werden können.
Den Antrag auf Leistungen zur Teilhabe können Sie direkt bei Ihrem Rentenversicherungsträger stellen.