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Experten-Antwort

EM RENTE Raus aus der Grundsicherung

von SK208006.09.2019 | 10:29
366 Ansichten
5 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Guten Tag Würde gerne mal folgendes wissen Habe einen Behinderungsgrad von 50% und habe 5 Jahre auf den 1 Arbeitsmarkt gearbeitet. Nun beziehe ich Grundsicherung nach SGB XII und arbeite seit 12 Jahren in einer Werkstatt für behinderte Menschen (WFBM) zuvor war ich 11 Jahre auf einen Ausgelagerten Arbeitsplatz ganz normale 38 Stundenwoche. Meine frage ist da ja die EM Rente sehr niedrig ausfallen wird und mir immer wieder versichert wurde das man dann raus aus der Grundsicherung ist da stellt sich mir die frage wen die EM Rente auf Grundsicherungsnivue ist wie kann man aus der Grundsicherung sein bei EM Rente Meiner Meinung nach ist man doch schon durch die Grundsicherung und WFBM voll Erwerbsgemindert da wage ich das zu bezweifeln das man eine EM Rente erhalten soll, da ja die EM Rente auf die Grundsicherung als Vermögen oder Einkommen angerechnet wird hoffe sie können mir da weiter helfen

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Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo User SK2080,

ob bei Ihnen Erwerbsminderung vorliegt, kann durch Deutsche Rentenversicherung erst geprüft werden, wenn Sie einen entsprechenden Antrag gestellt haben. Eine Schwerbehinderung mit einem GdB von 50 und eine Beschäftigung in einer WfbM hat nicht unbedingt eine Erwerbsminderung zur Folge.

Wenn Ihnen die Rente wegen Erwerbsminderung bewilligt werden würde, wird sie auf die Grundsicherung angerechnet.

Ob Sie noch Anspruch auf Grundsicherungsleistungen haben, wenn Ihnen eine Rente bewilligt werden würde, kann hier nicht beantwortet werden.

Expertenantwort · 2Deutsche Rentenversicherung

Hallo SK2080,

um eine Rente wegen verminderter Erwerbsfähigkeit erhalten zu können, müssen bestimmte medizinische und versicherungsrechtlichen Voraussetzungen erfüllt sein. Näheres entnehmen Sie bitte der Broschüre "EM-Rente: Das Netz für alle Fälle". https://www.deutsche-rentenversicherung.de/SharedDocs/Downloads/DE/Broschueren/national/erwerbsminderungsrente_das_netz_fuer_alle_faelle.html

Ich empfehle Ihnen zu einem Beratungsgespräch bei einer Auskunfts- und Beratungsstelle. Dort können Ihnen die Kollegen detaillierte Informationen auf Grundlage Ihres Versicherungskontos geben und ggf. auch Ihren Rentenantrag aufnehmen.

Mit freundlichen Grüßen

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung

3 Antworten

SK2080am 11.09.2019 | 11:54
Also wen ich das richtig verstehe spielt es keine rolle wen man ein Gbd. von 50% und in einer WFBM arbeitet wird man keine Erwerbsminderungsrente bekommen da man ja von der Grundsicherung SGB XII im alter und bei Erwerbsminderung schon Erwerbsunfähig ist da es ja auf die Grundsicherung angerechnet wird und man ja jetzt schon Grundsicherung bezieht erhellt man keine Erwerbsminderung Rente
SK2080am 11.09.2019 | 13:14
Also wen ich das richtig verstanden habe kann man nur eine Erwerbsminderungsrente beziehen bevor die Erwerbsminderung eingetreten ist sprich also wen ich schon vor der Erwerbsminderungsrente Grundsicherung SGB XII im Alter und bei Erwerbsminderung erhalte habe ich keinen Anspruch mehr auf Rente da diese ja von der Grundsicherung angerechnet wird
Rüdigeram 11.09.2019 | 15:58
Grundsicherung und EM-Rente sind 2 verschiedene Dinge. Grundsicherung tritt ein, wenn jemand auf Dauer Erwerbsunfähig ist, unabhängig von einen Anspruch auf EM-Rente. Bekommt man eine EM-Rente, die aber nicht ausreicht, also unter dem Sozialhilfe Satz liegt, dann tritt die Grundsicherung in Kraft, die dann die EM-Rente entsprechend aufstockt.
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