Hallo User SK2080,
ob bei Ihnen Erwerbsminderung vorliegt, kann durch Deutsche Rentenversicherung erst geprüft werden, wenn Sie einen entsprechenden Antrag gestellt haben. Eine Schwerbehinderung mit einem GdB von 50 und eine Beschäftigung in einer WfbM hat nicht unbedingt eine Erwerbsminderung zur Folge.
Wenn Ihnen die Rente wegen Erwerbsminderung bewilligt werden würde, wird sie auf die Grundsicherung angerechnet.
Ob Sie noch Anspruch auf Grundsicherungsleistungen haben, wenn Ihnen eine Rente bewilligt werden würde, kann hier nicht beantwortet werden.