Ihre-Vorsorge Logo
oder
Stellen Sie eine Frage
Zurück

EM-Rente/ Rente für schwerbehinderte Menschen

von Dora02.05.2019 | 18:19
110 Ansichten
20 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

Guten Tag, seit 2004 beziehe ich eine Teil-Erwerbsminderungsrente. Meinen Arbeitsplatz, den ich noch in Teilzeit ( je drei Stunden an vier Tagen - oft auch im Home-Office) inne habe, werde ich bald verlieren, da mein Chef aus Altersgründen in den Ruhestand geht. Ab November hätte ich Anspruch auf Altersrente für schwerbehinderte Menschen - die Anforderungen sind erfüllt. Besteht hinsichtlich der Rentensumme ein Unterschied zwischen der EM und der Rente für schwerbehinderte Menschen? Sollte ich besser eine volle Erwerbsminderungsrente beantragen, denn aufgrund meiner Leistungseinschränkung und meines Alters ist es nahezu unmöglich noch einen Arbeitsplatz zu bekommen. Vielen Dank im Voraus. MfG Dora

20 Antworten

Dorisam 02.05.2019 | 18:54
Leistungseinschränkung und meines Alters ist es nahezu unmöglich noch einen Arbeitsplatz zu bekommen. Vielen Dank im Voraus. Hallo, bis November ist es ja nicht mehr lange. Bedenken Sie auch den Antrag AR für schwerbehinderte ca. 4 Monate vorher zu stellen. Einen Antrag für die volle Erwerbsminderungsrente gibt es nicht und würde auch über die Zeit (November) vermutlich dauern bis dieser eventuell genehmigt wird. Sie haben ja seit 2004 Pflichtbeitragszeiten erwirtschaftet. Wieviel das an EGP bisher waren, sehen Sie in Ihrer Rentenauskunft. Lassen Sie sich in einer DRV Beratungsstelle beraten, dann sind Sie auf der sicheren Seite. Sie haben vielleicht gedacht, sie könnten mit einer vollen EMR mehr bekommen. Das ist aber nicht so. Die Realität sieht anders aus. Und die DRV Mitarbeiter sind ja auch nicht von gestern. VG
Doraam 03.05.2019 | 07:19
Guten Morgen, zunächst mal vielen Dank für die Antwort. Ich bin schon bei der DRV gewesen, direkt bei einer Geschäftsstelle. Man konnte oder wollte mir nicht so antworten, dass ich etwas damit hätte anfangen können. Vielleicht konnte ich es auch nicht wirklich verstehen. Mir wurde gesagt, dass ich, wenn mein Chef mir kündigt, zum Arbeitsamt gehen solle, denn mir stünde ja ALG1 zu. Das Arbeitsamt sieht mich aber als nicht vermittelbar. In meinem Rentenbescheid von 2007 stand, dass mir eine Teil-EM gezahlt würde, weil ich noch einen Teilzeit-Arbeitsplatz inne hätte. Ein damals erstelltes Gutachten sah mich sehr eingeschränkt in meiner Leistungsfähigkeit, und mein jetziger Arbeitsplatz war auf meine Bedürfnisse abgestimmt. Würde der Arbeitsplatz wegfallen, gelte der Arbeitsmarkt als verschlossen und ich hätte Anspruch auf eine volle EM. Auf meinen Hinweis darauf, bei der DRV, meinte man, das sei nicht relevant. Ich werde jetzt noch eine Beratungsstelle unserer Stadt aufsuchen, vielleicht habe ich dort mehr Erfolg.
Bergdoktoram 03.05.2019 | 08:15
Hallo. Genau das gleiche Problem habe ich auch. Habe im März bei der DRV, mein Rentenantrag auf volle EMR und auf Altersrente für Schwerbehinderte gestellt.Vor einer Woche die Antwort von der DRV:Ihr Antrag auf volle EWR wird abgelehnt,da Sie noch 6 Stunden arbeitsfähig sind. Sie bekommen weiterhin Ihre halbe Rente wegen Berufsunfähigkeit.Ihr Antrag auf Altersrente wegen Schwerbehinderung wird weiter bearbeitet. Das ganze ohne medizinische Überprüfung,alles nur nach Aktenlage.
Doraam 03.05.2019 | 09:16
Hallo, es mangelt, nach meinem Dafürhalten, an echter Beratung und Information. Vielleicht gehen die Sachbearbeiter davon aus, dass man als Laie die komplizierten Zusammenhänge versteht. Dass man ja, wie in meinem Fall, eine Teil-EM nicht bekommt, weil man leistungsstark und fit ist, ist wahrscheinlich nicht nachvollziehbar. Selbst die einfache Frage meinerseits, ob zu den jetzt bestehenden Abzügen von 10,8% bei der Teil-EM, bei einer Rente für schwerbehinderte Menschen nochmals Abzüge hinzukommen, wurde mir lapidar geantwortet, dass man das ja nicht genau sagen könne, denn es würde nach einem anderen System gerechnet. Warum erklärt man mir das System nicht? Das es hier um Ängste um Gesundheit und die Existenz geht, scheint vollkommen uninteressant. Aber ein Sachbearbeiter bearbeitet eine Sache, und so fühlt man sich dann eben auch in der, für den Laien total komplizierten Welt, wie eine Sache......
Heinericham 03.05.2019 | 09:27
Wenn die eine Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung (keine Rente wegen Berufsunfähigkeit) beziehen, könnte es bei Ihnen zu einer Gewährung einer Renten wegen voller Erwerbsminderung auf Zeit wegen des verschlossenen Teilzeitarbeitsmarktes kommen. Sie müssten dann, sobald Sie die Kündigung haben, einen entsprechenden Antrag bei der Rentenversicherung stellen. Zeitrenten beginnen jedoch erst 6 Monate verzögert. Das würde für Sie unter umständen bedeuten, dass wenn Sie z.B. zum 31.12.2019 gekündigt werden und die Voraussetzungen für die Arbeitsmarktrente erfüllt sind, diese erst am 01.07.2020 beginnen würde. Es kann daher ggf. günstiger sein, in die Altersrente zu wechseln, da Sie diese 6 Monate ohne Einkommen aus der Beschäftigung mit einer teil. EM-Rente überbrücken müssten. Bis Sie das Geld aufgrund der Rentenlaufzeit wieder raus hätten, würde sehr lange dauern. Eine andere Möglichkeit wäre, dass sich Ihr Gesundheitszustand seit der Rentengewährung verschlechtert hat und Sie dadurch evtl. sogar inzwischen einen Anspruch auf die volle EM ohne Berücksichtigung des Arbeitsmarktes hätten. Das können aber nur Sie bzw. Ihre Ärzte abschätzen. Ob die Mediziner der DRV dann diese Einschätzung teilen, ist wieder eine andere Sache. Aber auch hier wäre neben einer Dauerrente, die sofort startet, auch eine Zeitrente möglich, wenn sich der Gesundheitszustand bessern könnte. Sie sehen, es gibt viele Möglichkeiten. Eine genaue Auskunft kann Ihnen hier auch nicht die Beratungsstelle geben, da diese keinen Einblick in Ihre Akte hat. Wenn Sie bereits jetzt wissen, wann das Arbeitsverhältnis endet, dann könnten Sie doch bereits jetzt von Ihrem Arbeitgeber um eine Kündigung zu diesem Zeitpunkt bitten, um gleich jetzt einen Antrag stellen zu können. Dann könnte eine Entscheidung bis zum Kündigungszeitpunkt vorliegen und Sie könnten ggf., wenn eine Zeitrente mit 6 Monate verzögerten Rentenbeginn rauskommen würde, den Altersrentenantrag hinterherschieben. MfG
Manuam 03.05.2019 | 09:31
Morgen, es bleibt bei den 10,8 % Abzug. Egal ob sie volle Erwerbsminderungsrente oder Schwerbehindertenrente bekommen. Eines weiß ich die Rente wird nicht weniger. Aber sie haben noch Rentenpunkte während ihrer Teil- EM Rente erarbeitet und das muß noch dazu gerechnet werden. Mein Rat Kontenklärung und Schwerbehindertenrente beantragen. Die neue Zurechnungszeit trifft leider nicht mehr auf sie zu, auch nicht bei voller EM Rente. Gilt nur für neue Fälle die noch keine Rente hatten. Freundliche Grüße Manu
memyselfam 03.05.2019 | 09:30
ja, das system ist nicht transparent. auch dass man als teilrentner eine renteninfo nur nach anforderung bekommt, erschließt sich mir nicht. wieso muss das "mit der hand am arm" ausgerechnet werden? als ob es dafür keine programme gäbe! da ich auch eine teilrente wg berufsunfähigkeit bekomme, habe ich aktuell eine reha beantragt, weil es einfach nicht mehr geht, was die Kognition angeht. dann wird man sehen.
Dorusam 03.05.2019 | 10:45
Zitat von Dora anzeigenausblenden
Hallo, diese Sachbearbeiter sind auch nur Menschen und tun Ihr Bestes. Mein Motto heißt; verlasse dich nicht auf andere, nur auf dich/mich selbst. Und wenn ich trotzdem nicht mehr weiter komme bzw. habe das Gefühl, man will mich übers Ohr hauen, dann nehme ich mir ein Fachanwalt. Aber im Grunde genommen haben Sie recht. Das ist so gewollt, dass der Laie den Überblick verliert. Die Abschläge von 10,8% bleiben und es kommen keine weitere hinzu. Wo liegt Ihr Problem? Stellen Sie den Antrag für AR für schwerbehinderte mit vorherige Probeberechnung. Und dann sind Sie ab November offizieller Rentner. Mfg
Doraam 03.05.2019 | 11:01
Leider muss ich anmerken, dass, wenn das das Beste ist, was ein Mitarbeiter der DRV zu bieten hat, es eine Minimalleistung ist. Ich habe in meinem Beruf täglich Publikumsverkehr, bin in einer medizinischen Praxis tätig, weiß oftmals nicht, wie ich mich vor Schmerzen setzen soll,wie ich meine Konzentration halten soll, trotzdem bekommt jeder Patient eine empathische und verständliche Auskunft bei Fragen.....das ist Standard. Wo mein Problem ist? Ich wusste z.B. nicht, ob noch Abzüge hinzukommen, weil bei der Schwerbehindertenrente etwas von Abzügen stand ( ich werde im Oktober 61 Jahre alt) und ja, mich interessiert es schon, mit welcher Rente ich besser dastehe. Wie gesagt, es ist auch eine existenzielle Frage, mit welchem Betrag ich nach 43 Jahren sozialversicherungspflichtiger Beschäftigung rechnen kann. Nur mal so.... Danke für die Antworten. MfG
Doraam 03.05.2019 | 11:02
Leider muss ich anmerken, dass, wenn das das Beste ist, was ein Mitarbeiter der DRV zu bieten hat, es eine Minimalleistung ist. Ich habe in meinem Beruf täglich Publikumsverkehr, bin in einer medizinischen Praxis tätig, weiß oftmals nicht, wie ich mich vor Schmerzen setzen soll,wie ich meine Konzentration halten soll, trotzdem bekommt jeder Patient eine empathische und verständliche Auskunft bei Fragen.....das ist Standard. Wo mein Problem ist? Ich wusste z.B. nicht, ob noch Abzüge hinzukommen, weil bei der Schwerbehindertenrente etwas von Abzügen stand ( ich werde im Oktober 61 Jahre alt) und ja, mich interessiert es schon, mit welcher Rente ich besser dastehe. Wie gesagt, es ist auch eine existenzielle Frage, mit welchem Betrag ich nach 43 Jahren sozialversicherungspflichtiger Beschäftigung rechnen kann. Nur mal so.... Danke für die Antworten. MfG
Doraam 03.05.2019 | 11:01
Leider muss ich anmerken, dass, wenn das das Beste ist, was ein Mitarbeiter der DRV zu bieten hat, es eine Minimalleistung ist. Ich habe in meinem Beruf täglich Publikumsverkehr, bin in einer medizinischen Praxis tätig, weiß oftmals nicht, wie ich mich vor Schmerzen setzen soll,wie ich meine Konzentration halten soll, trotzdem bekommt jeder Patient eine empathische und verständliche Auskunft bei Fragen.....das ist Standard. Wo mein Problem ist? Ich wusste z.B. nicht, ob noch Abzüge hinzukommen, weil bei der Schwerbehindertenrente etwas von Abzügen stand ( ich werde im Oktober 61 Jahre alt) und ja, mich interessiert es schon, mit welcher Rente ich besser dastehe. Wie gesagt, es ist auch eine existenzielle Frage, mit welchem Betrag ich nach 43 Jahren sozialversicherungspflichtiger Beschäftigung rechnen kann. Nur mal so.... Danke für die Antworten. MfG
Schadeam 03.05.2019 | 11:17
an @Dora eigentlich ist es doch gar nicht kompliziert: Sie richten eine schriftliche Anfrage an Ihre DRV mit der Bitte um eine Probeberechnung der AR für schwerbehinderte Menschen ab 11/2019. Zusätzlich stellen Sie noch die Frage wie hoch die EM Rente wäre, falls Sie bereits voll erwerbsgemindert wären. In 4-6 Wochen sollten Sie die individuellen Zahlen vorliegen haben und "alles ist gut" PS: solche Probeberechnungen gehen nicht einfach so auf Knopfdruck nebenbei im normalen Beratungsgeschäft...ist halt so.
Doraam 03.05.2019 | 15:21
@Schade Vielen Dank für Ihre Antwort. Ich wusste nicht, dass man die Berechnung bei der DRV anfordern kann. Ich hatte zwar etliche Gespräche mit meiner zuständigen Sachbearbeiterin in Gera,nachdem ich im Januar !! 2018 schriftlich eine Anfrage zu dem Thema erstellt hatte, aber das einzige, was sie mir sagte mir Arzt, dass sie nicht verstehe, was ich von ihr wolle, und ich solle doch einen Rentenantrag stellen. Ich werde jetzt zunächst um Info bitten, und anschließend entscheiden. Ich kann im Moment auch keine klare Aussage machen, wann ich tatsächlich gekündigt werde, denn es müssen zunächst die Übergabemodalitäten geregelt werden. Alles ein wenig kompliziert, aber das Leben und der Mensch sind nun mal nicht in eine Schublade zu packen.....
-am 03.05.2019 | 17:21
Hallo Dora, leider ist Ihre Fragestellung in der Summe viel zu komplex, als dass sie hier in diesem Forum wirklich hinreichend und abschließend beantwortet werden könnte. Die Abwägung aller entscheidungserheblichen Umstände würde schlicht den Rahmen dieses Forums sprengen. Auch wenn Sie hier bereits Ihre negative Erfahrung mit einer Beratung in einer Auskunfts- und Beratungsstelle geschildert haben, kann ich Ihnen letztlich nur empfehlen, nochmals eine persönliche Beratung in einer Auskunfts- und Beratungsstelle eines Rentenversicherungsträgers (ggf. auch bei einem anderen Mitarbeiter oder einer anderen Beratungsstelle) in Anspruch zu nehmen. Nur hier ist es möglich, eine wirklich sinnvolle und differenzierte Beratung unter Berücksichtigung aller individuellen Umstände Ihres konkreten Einzelfalls vorzunehmen. Lassen Sie sich von Ihrer negativen Erfahrung nicht abschrecken und bestehen Sie im Zweifel auf eine ausführliche Beratung, die alle Ihre Fragen für Sie verständlich klärt.
Doraam 03.05.2019 | 15:51
Hallo Kaiser, mit keinem Wort habe ich meine Perfektion beschrieben, habe nur erwähnt, dass ich MEINE Arbeit so gut wie möglich mache und das vielleicht auch von Anderen erwarten kann. Einstellen von Threads gehört allerdings nicht zu meinem Arbeitsgebiet, und deshalb ist mir ein Fehler unterlaufen. Ihre Anmerkung habe ich zur Kenntnis genommen, halte sie jedoch, im Zusammenhang mit dem Thema, für deplatziert. Dieses Forum soll doch Hilfestellung bieten und sich nicht mit der Suche von Kritikpunkten beschäftigen, oder irre ich mich da ?
Doraam 03.05.2019 | 17:40
Vielen Dank für Ihre Antwort. Ich weiß, das die Thematik sehr komplex ist, deshalb suche ich Hilfe. Natürlich sind auch bei der DRV nur Menschen beschäftigt und diese handeln auch wie Menschen. Nachdem ich aber mit der Sachbearbeiterin in Gera UND im persönlichen Gespräch mit dem Mitarbeiter in Düsseldorf keine guten Erfahrungen gemacht habe, werde ich mich umschauen, um Hilfe zu finden. Ich habe vor 18 Jahren einen dreijährigen Kampf geführt und stehe wohl wieder davor. Vielen Dank an alle, die mir geantwortet haben.
W°lfgangam 03.05.2019 | 17:57
Zitat von Schade anzeigenausblenden
...endlich einer, der/wieder den schnellen Durchblick für zielführende Ergebnisse hat! Danke Ihnen @Schade :-) Aufgrund der Situation/TEM wäre zwingend zu überlegen, ob Sie @Dora, dann nicht noch das ALG 'mitnehmen' ...letztendlich, weil es finanziell höher sein könnte/dann erst recht, und außerdem einen positiven Einfluss auf den 'verschobenen' Altersrentenbeginn haben könnte. Die Proberechnungen werden Ihnen entsprechende Entscheidungshilfen geben. @Dora, ob ein Antrag auf (volle) EM-Rente erfolgreich wäre, hängt 'von den Umständen des Einzellfalles ab' - dafür sind die Hintergrundinformationen/aus der bisherigen Rentenbewilligung, viel zu dürftig. Möge der nächste Berater mehr Weitblick haben/Sie besser informieren können. Gruß w.
Doraam 03.05.2019 | 18:15
@Wolfgang Vielen Dank auch Ihnen für Ihren Kommentar. Ich denke nicht, dass das ALG1 besonders hoch sein kann. Da ich ja schon 1991 auf halbe Tage Arbeitszeit umgestiegen bin, weil ich den vollen Arbeitstag einfach nicht schaffte,ohne eine EM- Rente zu beantragen, habe ich ja nur wenig verdient, und fast jede Gehaltserhöhung wäre rentenschädlich bezüglich der Hinzuverdienstgrenze gewesen. Durch VWL und eine kleine Betriebsrente wurde ein wenig aufgefangen. Deshalb würde das ALG1 wahrscheinlich sehr knapp ausfallen und nicht hilfreich sein. Ich werde nun zunächst um die nötigen Informationen bitten. Beste Grüße Dora
Deutsche Rentenversicherung
Sie erhalten Antworten von erfahrenen Expertinnen und Experten der Regionalträger der Deutschen Rentenversicherung (DRV).

Wichtige Hinweise

Ihre Einträge sind öffentlich und können von jedem gelesen werden. Bitte geben Sie daher keinesfalls persönliche Daten an.

Verzichten Sie auf politische Diskussionen. Dieses Forum soll schnell und unkompliziert helfen und ist kein Diskussionsforum.

Achten Sie auf einen friedlichen und respektvollen Umgang ohne Anfeindungen, Unterstellungen und Provokationen jeglicher Art.

Bleiben Sie beim Thema Rente, Altersvorsorge oder Reha. Bei Fragen etwa zum Arbeitslosengeld, zur Krankenversicherung oder bei Steuerfragen müssen unsere Experten leider passen.

Keine Bewertungen, Empfehlungen oder Beratungen zu einzelnen Produkten, Anlageformen etc. Unsere Experten dürfen grundsätzlich nur allgemein und produktunabhängig beraten.

Bitte beachten Sie die weitergehenden Informationen und Nutzungsbedingungen.

Weitere Links


Interessante Artikel

Informationen, Schwerpunkt-Themen und Interviews zu gesetzlicher Rente, privater wie betrieblicher Altersvorsorge sowie Finanzen und Gesundheit.
Time
7 Minuten

Der 99,99-Prozent-Trick bei der Pflege durch Angehörige, die Altersrente beziehen, soll auslaufen. Warum sich für pflegende Angehörige der Aufschub des Rentenantrags lohnen kann.

Time
7 Minuten

Ein diabetischer Schock oder die Ohnmacht nach dem Bürokaffee: Was wie eine Privatsache wirkt, kann mitunter einen dienstlichen Hintergrund haben. Diese Urteile zeigen die wichtigsten Regeln und mögliche Ausnahmen.

Time
13 Minuten

Die Riester-Rente ist bald Geschichte. Von 2027 an gilt die neue staatliche Förderung für die private Altersvorsorge. Aber was tun mit dem alten Vertrag? Ein Wegweiser.

Time
10 Minuten

Bei Rentnern mit versicherungspflichtigem Job wurde zuletzt der „Teilrenten-Trick“ zunehmend beliebter: Sie verzichten auf nur 0,1 Promille ihrer Rente, um ihren Anspruch auf Krankengeld zu sichern. Ab 2027 klappt das nicht mehr. Bei der Rentenversicherungspflicht bleibt die 99,99-Prozent-Teilrente nach Erreichen der Regelaltersgrenze jedoch weiterhin nützlich.

Time
8 Minuten

Nach der Rentenerhöhung fragen sich viele Ruheständler: Muss ich jetzt eine Steuererklärung abgeben? Und wovon hängt es ab, ob das Finanzamt Geld will? Das Bundesfinanzministerium hat dazu neue Zahlen, die Rentenversicherung neue Beispielrechnungen vorgelegt. Ein Leitfaden.

Time
13 Minuten

Bis zu 2.000 Euro Arbeitslohn kann steuerfrei hinzuverdienen, wer im Alter sozialversicherungspflichtig beschäftigt ist. Doch wie wirken Job, eigene Altersrente und Hinterbliebenenrente zusammen? In 8 konkreten Fällen zeigen wir, ob Sie mit einem Plus oder einem Minus rechnen können.

Bleiben Sie auf dem Laufenden

Verpassen Sie kein Thema mehr.

Unser Newsletter informiert Sie regelmäßig und aktuell rund um die Themen Rente, Finanzen, Gesundheit und Soziales. Keine Werbung und 100% kostenlos.

Kontakt zur Deutschen Rentenversicherung

Wie können wir Ihnen weiterhelfen?
Icon Telefon
Kostenloses Servicetelefon
Mo. – Do. 08:00 – 19:00, Fr. 08:00 – 15:30
Logo Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung

Rechtliches

Service

Kostenlos und jederzeit abbestellbar – nach dem Absenden wählen Sie Themen und Rhythmus.

Logo klein Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung
© Ihre-Vorsorge 2026