Hallo oldhopkins,
von Ihrer Bruttorente müssen Sie einen Anteil zur Krankenversicherung der Rentner von 8,2 % und mindestens 2,05 % zur Pflegeversicherung (sofern Sie Elterneigenschaft besitzen),
sonst 2,3 % einkalkulieren, ingesamt also minimum
10,25 % Abzug wegen der Kranken- und Pflegeversicherung.