Hallo oldhopkins,
von Ihrer Bruttorente müssen Sie einen Anteil zur Krankenversicherung der Rentner von 8,2 % und mindestens 2,05 % zur Pflegeversicherung (sofern Sie Elterneigenschaft besitzen),
sonst 2,3 % einkalkulieren, ingesamt also minimum
10,25 % Abzug wegen der Kranken- und Pflegeversicherung.
Hallo oldhopkins,
dem Grunde nach erhalten Sie die Rente rückwirkend ab dem Datum der Zuerkennung, aber unter Anrechnung möglicher Erstattungsansprüche, z.B. von der Agentur für Arbeit oder der Krankenkasse. Sollten keine Erstattungsansprüche geltend gemacht werden, wird der Nachzahlungsbetrag komplett an Sie ausgezahlt. Bitte setzen Sie sich zur Klärung der Einzelheiten direkt mit Ihrem Rentenversicherungsträger in Verbindung.
Danke für die Antwort jetzt habe ich aber noch ein Frage bekomme ich denn die Rechte jetzt rückwirkend ? weil seit dem 25.9.12 sitze ich ja ohne ein Pfennig hier
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