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Experten-Antwort

EM-Rente und Tätigkeit in Behindertenwerkstatt

von EM-Rentner01.02.2014 | 12:57
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6 Antworten

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Ich bin voller EM-Rentner und interessiere mich für die Frage, welche Auswirkungen (wenn überhaupt) eine geringfügige Beschäftigung (weniger als 3h) in einer anerkannten Behindertenwerkstatt auf die EM-Rente hat. Zählt das erhaltene Entgelt dann als "Hinzuverdienst" oder nicht, da es in einer Behindertenwerkstatt verdient wurde ? Gibt es sonst noch was zu wissen oder zu berücksichtigen ?

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo EM-Rentner,

ich möchte auf die antworten von Negative Kraft verweisen.

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5 Antworten

Negative Kraftam 01.02.2014 | 13:16
Wer in einer Werkstatt für Behinderte arbeitet gilt als dauerhaft Erwerbsgemindert. Auf die Rente hat es keine Auswirkung. Bis 450€ dürfen Sie bei einer EU-Rente hinzuverdienen. Im Eingangsverfahren einer WfbM erhalten Sie Übergangsgeld.
EM-Rentneram 01.02.2014 | 18:53
Wie ist das Verhältnis von Übergangsgeld und voller Erwerbsminderungsrente ? Welche Leistung ist denn sowohl im Eingangsverfahren als auch danach vorrangig ? Meine Hoffung ist/war, dass die EM-Rente weitergezahlt wird und die Behindertenwerkstatt ein Hinzuverdienst ist.
Negative Kraftam 01.02.2014 | 19:14
Die Rente wird auf das Übergangsgeld voll angerechnet. Die Rente wird weiter gezahlt. Das Eingangsverfahren hat die Aufgabe festzustellen ob eine WfbM überhaupt die richtige Einrichtung ist. In der WfbM wird aber meistens verlangt Vollzeit zu arbeiten.
EM-Rentneram 02.02.2014 | 11:02
Vielleicht noch eine Nachfrage : wenn die WfbM also auf mindestens 15 Stunden wöchentlich besteht (Werkstattempfehlungen der BAGüS) , widerspricht das dann nicht der Definition einer vollen EM-Rente - die ja nur weniger als 3h pro Tag erlaubt ? Oder gelten die Stunden in einer WfbM nicht als "volle" Stunden im Sinne eines regulären Hinzuverdienstes auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt ? Also im Kern gefragt : gefährde ich durch eine solche Beschäftigung in einer WfbM evtl. meine volle EM-Rente ?
Negative Kraftam 02.02.2014 | 11:29
Eine Tätigkeit in einer WfbM gefährdet nicht die EU-Rente. Es handelt sich um eine geschützte Tätigkeit. Auch eine Vollzeitbeschäftigung in einer WfbM führt nicht zum Entzug der Rente.
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