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Experten-Antwort

EM-Rente/Arbeit/EM-Rente

von greta11.07.2017 | 20:12
607 Ansichten
2 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Guten Tag, ich bin auf der Suche hier im Forum nach Leuten, welche mich mit ihren Erfahrungen unterstützen könnten. Mein Mann und ich hatten in den 90ern einen schweren Motorradunfall(unverschuldet). Mein Mann war sofort tot und ich habe schwer verletzt überlebt. Aufgrund meiner schweren Verletzungen damals und über Jahre dauernde Heilungsprozesse mit mehr als 50 Operationen, bekam ich befristete EM-Rente. Als diese auslief und ich meine 2 kleinen Kinder allein versorgte, wollte ich wieder arbeiten um uns ein einigermaßen angenehmes Leben zu gewährleisten. 12 Jahre gab ich mir die allergrößte Mühe und führte meine Kinder bis zum Abitur. 2015 bin ich dann zusammengebrochen. Psychisch und physisch am Ende. In den 12 Jahren folgten weitere Operationen, Psychotherapien usw.. In 2016 wurde mir dann eine, befristet bis 31.12.2017, volle Arbeitsmarktrente gewährt. Ich bin seit dem Unfall schwerst gehbehindert, entstellt, schwerhörig, leide psysisch und werde es auch leider bleiben. Nun meine Frage: Wird die EM-Rente von damals mit der ab 2016 gewährten EM-Rente irgendwie in Zusammenhang gebracht in Bezug auf die Gewährung einer unbefristeten EM-Rente?? Vielen Dank im Voraus für Antworten.

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Greta,

Ihren Angaben ist zu entnehmen, dass Sie sich weiterhin für erwerbsgemindert halten. Sie sollten daher die Weiterzahlung der Erwerbsminderungsrente über den 31.12.2017 hinaus beantragen. Ein entsprechendes Schreiben Ihres Rentenversicherungsträgers sollten Sie demnächst erhalten.

Bei Vorliegen eines Weiterzahlungsantrags wird Ihr Gesundheitszustand erneut geprüft.

Wenn Ihr Rentenversicherungsträger zu dem Schluss kommt, dass sich an Ihrem gesundheitlichen Zustand sowie an der Situation auf dem Arbeitsmarkt nichts geändert hat, werden Sie voraussichtlich weiterhin eine Rente wegen voller Erwerbsminderung aufgrund des verschlossenen Teilzeitarbeitsmarkts erhalten. Diese Renten werden stets befristet und nicht auf Dauer geleistet.

Eine unbefristete Rente wegen voller Erwerbsminderung kommt nur dann in Betracht, wenn Ihr Leistungsvermögen auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt bei unter 3 Stunden täglich liegt und es unwahrscheinlich ist, dass die Minderung der Erwerbsfähigkeit behoben werden kann.

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung

1 Antworten

Fortitude oneam 11.07.2017 | 22:06
Hallo Greta, Ihr Ziel ist es eventuell eine unbefristete EMR zu bekommen? Zuerst haben Sie in 90er Jahren 50 Operationen und später nochmal mehrere Operationen über sich ergehen lassen. Das erscheint mir sehr unglaubwürdig. Eine volle Arbeitsmarktrente gibt es nicht. Demnach müssten Sie eine teilweise EMR bekommen und aufgrund des verschlossenen Teilzeitarbeitsmarktes erhalten Sie jetzt die Arbeitsmarktrente bis zum 31.12.2017. Sollten Sie eine Verlängerung wünschen, müssten Sie jetzt einen Weitergewährungsantrag stellen. Leider kann ich Ihnen keine weitere Tipps und Ratschläge geben. Beste Grüße und bestmögliche Gesundheit und alles Gute.
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