Hallo Greta,
Ihren Angaben ist zu entnehmen, dass Sie sich weiterhin für erwerbsgemindert halten. Sie sollten daher die Weiterzahlung der Erwerbsminderungsrente über den 31.12.2017 hinaus beantragen. Ein entsprechendes Schreiben Ihres Rentenversicherungsträgers sollten Sie demnächst erhalten.
Bei Vorliegen eines Weiterzahlungsantrags wird Ihr Gesundheitszustand erneut geprüft.
Wenn Ihr Rentenversicherungsträger zu dem Schluss kommt, dass sich an Ihrem gesundheitlichen Zustand sowie an der Situation auf dem Arbeitsmarkt nichts geändert hat, werden Sie voraussichtlich weiterhin eine Rente wegen voller Erwerbsminderung aufgrund des verschlossenen Teilzeitarbeitsmarkts erhalten. Diese Renten werden stets befristet und nicht auf Dauer geleistet.
Eine unbefristete Rente wegen voller Erwerbsminderung kommt nur dann in Betracht, wenn Ihr Leistungsvermögen auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt bei unter 3 Stunden täglich liegt und es unwahrscheinlich ist, dass die Minderung der Erwerbsfähigkeit behoben werden kann.
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