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EM-Rentenantrag

von Krankenhelfer15.04.2010 | 11:19
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Ein guter Bekannter von mir leidet seit 1990 an MS, die leider immer weiter zunimmt und er fast akum noch arbeiten kann. Er ist selbständig tätig, hatte aber vor dem 01.01.1984 die allgemeine Wartezeit von 5 Jahren zurück gelegt. Hat danach freiwillige Beiträge bis einschl. 09/2005 entrichtet, danach keine weiteren freiwilligen Zahlungen mehr. Da der Versicherungsfall zu dem Zeitpunkt aber schon eingetreten war, ihm aber nicht bekannt war zu dem Zeitpunkt schonen einen R - Antrag zustellen nun meine Frage: Kann er den R - Antrag auf Erwerbsminderungsrente jetzt noch stellen mit dem Nachweis dass zum damaligen Zeitpunkt schon einen Erwerbsminderung vorlag ? Hat dieser Antrag Aussicht auf Genehmigung einer Rente ? Eine Nachzahlung der Rente wird von ihm nicht beansprucht, ggf. nur eine laufende Zahlung.

Antworten der Moderation

Persönlich beantwortet im Expertenforum

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Moderation · 1Ihre Vorsorge

Ich kann hier nur raten, den Antrag zu stellen und auf den möglicherweise früheren Leistungsfall hinzuweisen - was dabei rauskommt, kann Ihnen hier im Forum leider niemand sagen (vgl. auch Beitrag von Batrix).

7 Antworten

Krankenhelferam 15.04.2010 | 11:48
Die von Ihnen genannten Fakten aus dem 5. Absatz sind bekannt, da aber der letzte freiwillige Beitrag in 09/2005 entrichtet wurde und der danach liegende Zeitraum unbelegt ist, war meine Frage ob es sinnvoll ist, jetzt noch einen RA zu stellen. Da mein Bekannter ständig in ärztlicher Behandlung ist und sich der Gesundheitszustand immer weiter verschlechtert hat ( er kann kaum noch laufen und sprechen ) kann evtl. von ärztlicher Seite nachgewiesen werden dass auch schon 2005 eine EM vorlag.
Gebericham 15.04.2010 | 11:34
"Da der Versicherungsfall zu dem Zeitpunkt aber schon eingetreten war," Den Zeitpunkt des Eintritts der Erwerbsminderung legt einzig und alleine die Rentenversicherung nach einer ausgiebigen medizinischen Prüfung fest. Die Aussage , das die EM schon früher am Tag X eingetreten ist halte ich für sehr gewagt und nicht haltbar..... Das die MS bereits seit 1990 besteht, heisst ja noch lange nicht, das auch seitdem oder zu einem späteren Zeitpunkt EM besteht oder AKTUELL überhaupt besteht ! Außerdem kann mit der Zahlung von freiwilligen Beiträgen der Erwerbsminderungsschutz nur dann aufrecht erhalten werden, wenn vor dem 01.01.1984 bereits für 60 Monate Beiträge gezahlt wurden und ab dem 01.01.1984 j e d e r Kalendermonat mit einem freiwilligen Beitrag bzw. mit einer anderen rentenrechtlichen Zeit belegt ist. Sollte auch nur e i n e Lücke vorhanden sein, ist die Aufrechterhaltung des Erwerbsminderungsschutzes mit der Zahlung von freiwilligen Beiträgen nicht möglich.
Annegretam 15.04.2010 | 11:53
Warum dann natürlich ab 9/2005 keine freiwilligen Beiträge mehr bezahlt wurden , muss man dann aber wohl nicht verstehen ..... Und das bei so einer schweren Erkrankung wie MS, wo jeder Laie eigentlich schon weiss, das diese sich immer weiter verschlimmert und letztlich in sehr vielen Fällen auch zu einer Erwerbsminderung führt. Das war mehr als fahrlässig die Beitragszahlung einzustellen.
Batrixam 15.04.2010 | 11:51
Ein Anspruch auf EM-Rente könnte (medizinische Prüfung mal kurz außer Acht lassend) bestehen, wenn vor 1984 mind. 5 Jahre Beiträge eingezahlt worden sind UND ab 01/1984 bis zum Eintritt der Erwerbsminderung jeder Monat mit einer rentenrechtlichen Zeit (auch freiw. Beiträge) belegt ist. Ihr Bekannter könnte also einen Antrag auf Erwerbsminderungsrente stellen. Im Rentenantrag wird gefragt, seit wann Erwerbsminderung vorliegt. Dort kann entsprechend ein früherer Leistungsfall (z.B. 2005) eingetragen werden. Der medizinische Dienst wird dementsprechend prüfen, ob 2005 (oder ein anderer vom Antragsteller angegebener Zeitpunkt) bereits Erwerbsminderung vorgelegen hat. Der Nachweis einer rückliegenden Erwerbsminderung ist natürlich deutlich schwieriger, da kein Gutachter jetzt beurteilen kann, wie es dem Antragsteller von x Jahren ging. Ob die den behandelnden Ärzten vorliegenden Unterlagen aussagekräftig genug sind, hat der medizinische Dienst zu beurteilen. Wird eine Erwerbsminderung zum früheren Leistungfall und auch aktuell bestätigt, so kann eine Erwerbsminderungsrente auch gezahlt werden. Beginn der Zahlung ist jedoch dann der Monat der Antragstellung - eine rückwirkende Zahlung ist eh nicht möglich!
Krankenhelferam 15.04.2010 | 12:22
Hallo Annegret, wie ich bereits geschrieben habe, ist er selbständig tätig und auf Grund der Krankheit konnte er nicht mehr richtig Arbeiten und so fehlte ihm das Geld zur weiteren Beitragszahlung.
Annegretam 15.04.2010 | 13:04
o.k. dann ist das ja zumindest nachvollziehbar . Im Nachhinein ist man ja sowieso immer schlauer...
Krankenhelferam 15.04.2010 | 13:43
Danke euch allen für die Antworten. Rentenantrag wird gestellt und mal abwarten was dabei rauskommt. Drücke meinem Bekannten aber die Dauemn, denn er ist wirklich schwer krank und dass mit 57 Jahren.
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