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Experten-Antwort

Entgeltppunkte für Einmalzahlung

von Jonny10.07.2015 | 17:27
1062 Ansichten
2 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Im NOV 1992 erfolgte eine Einmalzahlung. Die Beschäftigung bei diesem Arbeitgeber dauerte von Mite FEB bis Mitte Oktober. Dann begann eine Anrechnungszeit wegen Schwangerschaft bis Anfang 1993. Sind die Entgeltpunkte aus der Einmalzahlung für NOV 1992 zu ermitteln und beitragsgemindert oder für Mitte FEB bis Mitte OKT und daher größtenteils vollwertig? Die DRV-Bund rechnet alle EP als beitragsgemindert. Wie verfahren die Regionalträger? Schließt nicht der Pflichtbeitrag für die Einmalzahlung die Schwangerschaft als Anrechnungszeit aus?

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Jonny,

grundsätzlich ist eine Einmalzahlung immer dem letzten Entgeltabrechnungszeitraum zuzuordnen - auch dann, wenn in diesem kein laufendes Arbeitsentgelt gezahlt wurde. Die Einmalzahlung selbst begründet keine eigenständige Pflichtbeitragszeit, das heißt, sie ist immer an eine bestehende Beitragszeiten gebunden. Im beschriebenen Fall wäre daher prinzipiell für Oktober eine beitragsgeminderte Zeit zu berücksichtigen. Ob und warum auch noch andere Zeiten beitragsgemindert sind, kann ich anhand der von Ihnen gemachten Angaben nicht abschließend nachvollziehen. Insoweit wäre es aus meiner Sicht sinnvoll, wenn Sie sich hierzu anhand Ihres vollständigen Versicherungsverlaufs individuell in einer Auskunfts- und Beratungsstelle eines Rentenversicherungsträgers beraten lassen würden.

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung

1 Antworten

y.am 10.07.2015 | 18:17
m.E. beitragsrechtlicht dem oktober zuzuordnen § 23a abs. 2 sgb iv
Deutsche Rentenversicherung
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