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Experten-Antwort

Entziehung von Arbeitslosengeld wegen fehlender Mithilfe

von Bea18.09.2020 | 18:52
409 Ansichten
10 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Guten Tag, ich bin seit 1 3/4 Jahr krankgeschrieben und beziehe Arbeitlosengeld bei noch bestehendem Arbeitsverhältnis. Ich bin 65 Jahre alt und werde in drei Monaten in die Regelrente gehen. Vor drei Wochen schickte mir die Bundesversicherungsanstalt einen Brief mit dem Hinweis, dass der von Ihnen angeforderte Befundbericht der Neurologin noch nicht angekommen sei. Ich hätte mich um keine Weiterleitung bemüht. Leider hatte ich bis dahin keinen Brief der Bundesanstalt bekommen. Meine Sachbearbeiterin bei der Bundesversicherungsanstalt teilte mir auf Nachfrage mit, dass sie mir die Unterlagen für die Neurologin noch einmal zuschicke. Diese Unterlagen habe ich sofort, vor drei Wochen, an meine Neurologin weitergeleitet. Heute bekam ich ein Schreiben von der Krankenkasse, dass mir wegen fehlender Mitwirkung das Arbeitslosengeld gestrichen wird und ich auch seit drei Tagen nicht mehr krankenversichert bin. Ein Anruf bei der Arbeitsagentur war sinnlos. Man bezog sich auf meine fehlende Mitarbeit bei der Bundesagentur. Was soll ich tun?

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Bea,

leider ist es uns im Rahmen dieses Forums zur Rentenversicherung und Alterssicherung nicht möglich, Fragen zum Recht der Arbeitslosenversicherung und zur Krankenversicherung zu beantworten. Bitte haben Sie daher Verständnis, wenn ich Sie mit Ihrer Frage an Ihre zuständige Krankenkasse bzw. Ihre zuständige Agentur für Arbeit verweisen muss.

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9 Antworten

Ouzam 18.09.2020 | 19:18
1. sich an ein Anwalt für Arbeitslosengeld wenden 2. Widerspruch gegen die Einstellung abgeben in dem Sie schreiben, dass das Arbeitsamt notwendige Infos selbst besorgen muss und Sie kein Auftragsverhältnis besitzen dass Sie in irgendeiner Weise zum Boten macht und Ihnen die mangelnde Mitarbeit des Arztes nicht zugerechnet werden kann. Wenn das Arbeitsamt bzw. der medizinische Dienst Infos von einem Arzt will soll er sich die gefälligst selbst besorgen und vorher um eine Schweigepflichtsentbindung bei Ihnen bitten.
Schadeam 18.09.2020 | 19:27
So ganz von außen gesehen hört sich das alles doch sehr nach "Zeitspiel Ihrerseits" an mit dem Sie das ALG bis zur Regelaltersrente retten wollen. Wahrscheinlich hat "irgendeine böse Behörde" schlichtweg die Schnauze voll und will das Spielchen nicht mitspielen. Wahrscheinlich könnten Sie - 35 Versicherungsjahre vorausgesetzt - schon längst in Rente sein, oder? Aber egal - das Rentenforum ist eh nicht zuständig dafür dass das ALG von der Agentur für Arbeit eingestellt wurde. Wo ist die Rentenfrage?
Beaam 18.09.2020 | 20:42
Zitat von W°lfgang anzeigenausblenden
Heute bekam ich ein Schreiben von der Krankenkasse, dass mir wegen fehlender Mitwirkung das Arbeitslosengeld gestrichen wird
Hallo Bea, nur zum Verständnis: die KK teilt Ihnen mit, dass das _ALG_ gestrichen wird? ...die KK ist eigentlich nur für Krankengeld /Streichung dessen, bei fehlender Mitwirkung zuständig. Die AfA kann Ihnen das ALG bei fehlender Mitwirkung canceln. Irgendwas passt da in Ihrer Nachfrage hier nicht zusammen. Gruß w.
Sorry, die Agentur für Arbeit natürlich. Muss die Bundesversicherungsanstalt bzw. die Agentur für Arbeit nicht selber beim Arzt die Unterlagen einholen? Ich kann meine Neurologin leider nicht zwingen.
Uweam 18.09.2020 | 21:32
Zitat von Bea anzeigenausblenden
Hallo Bea, nur zum Verständnis: die KK teilt Ihnen mit, dass das _ALG_ gestrichen wird? ...die KK ist eigentlich nur für Krankengeld /Streichung dessen, bei fehlender Mitwirkung zuständig. Die AfA kann Ihnen das ALG bei fehlender Mitwirkung canceln. Irgendwas passt da in Ihrer Nachfrage hier nicht zusammen. Gruß w.
Sorry, die Agentur für Arbeit natürlich. Muss die Bundesversicherungsanstalt bzw. die Agentur für Arbeit nicht selber beim Arzt die Unterlagen einholen? Ich kann meine Neurologin leider nicht zwingen.
Die Bundesversicherungsanstalt? Wozu wird denn ein Befund benötigt? Ist die Neurologin der krankschreibende Arzt? Soll Ihr Gesundheitszustand/Krankmeldung überprüft werden? Drei Monate vor der Berentung so ein Aufwand? Sollen Sie wieder arbeiten? Haben Sie irgendetwas beantragt? Der Sinn von alldem erschließt sich nicht so richtig....
W°lfgangam 18.09.2020 | 20:24
Hallo Bea, nur zum Verständnis: die KK teilt Ihnen mit, dass das _ALG_ gestrichen wird? ...die KK ist eigentlich nur für Krankengeld /Streichung dessen, bei fehlender Mitwirkung zuständig. Die AfA kann Ihnen das ALG bei fehlender Mitwirkung canceln. Irgendwas passt da in Ihrer Nachfrage hier nicht zusammen. Gruß w.
KSCam 18.09.2020 | 22:34
78 Wochen Krankengeld mitgenommen, dann ALG kurz vor der Regelaltersrente wohl gemäß der Nahtlosigkeitsregelung. Parallel dazu läuft wohl ein EM Rentenantrag. Hier gehts doch wohl einzig um die Mitnahme sämtlicher Leistungen bis zum Regelalter. Und dann sind die anderen Schuld und die DRV Bund heißt noch Bundesversicherungsanstalt. Ist doch typisch für unsere Gesellschaft. Nur Anspruchsdenken und keinerlei Selbstkritik.
Janaam 19.09.2020 | 09:52
78 Wochen Krankengeld und dann Aussteuerung und ALG1Bezug. Völlig normal. Warum sollte er darauf verzichten, nur weil er kurz vor der Rente ist? Jeder Monat früher ist ein Abzug bei der Rente, der lebenslang bleibt. Die Buhmänner sitzen hier an anderer Stelle.
Janaam 19.09.2020 | 10:02
Obwohl viel jünger als sie, habe ich es in ähnlicher Form auch erlebt. Ich habe alles getan (Schweigepflichtentbindung, Amtsarzt, ..........) und die Sachbearbeiterin hat mich - mit wie ich geschockt im nachhinein feststellen mssen - Lügen, unter Druck gesetzt. Aufgehört hat es bei mir, als es einen Sachbearbeiterwechsel gab, der meinte, alle Meinungen (auch Amtsarzt) wären eindeutig und ich solle erstmal gesund werden (5 Monate später bin ich wieder arbeiten gewesen). Mein Rat: Nehmen Sie sich Montag einen Anwalt. Spezialisiert auf diese Themen. Die Anwaltskammern sagen ihnen, wer da Fachanwalt ist. Wenn sie es sich nicht leisten können, stellen Sie einen Antrag auf Prozesskostenhilfe (der Anwalt hilft Ihnen dabei). Alles Gute!
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