Neben den medizinischen Voraussetzungen ist es für eine Erwerbsminderungsrente u.a. erforderlich, dass in den letzten fünf Jahren vor Eintritt der Erwerbsminderung drei Jahre mit Pflichtbeiträgen für eine versicherte Beschäftigung oder Tätigkeit belegt sind. Die drei Jahre Pflichtbeiträge innerhalb der letzten fünf Jahre bei Renten wegen verminderter Erwerbsfähigkeit können auch durch Zeiten in der Schweiz erfüllt werden. Wenn Sie bereits vor dem 1. Januar 1984 die Wartezeit von fünf Jahren erfüllt haben, können Sie bei einer lückenlosen Belegung des Zeitraums vom 1. Januar 1984 bis zur Erwerbsminderung mit Versicherungszeiten (z.B. mit freiwilligen Beiträgen) auch ohne die drei Jahre Pflichtbeiträge innerhalb des Fünfjahreszeitraumes rentenberechtigt sein.