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Erhalt der Erwerbsunfähigkeitsrente durch freiw. Versicherung bei Auslandstätigkeit

von w.mall22.01.2007 | 21:17
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4 Antworten

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Ich bin aus Deutschland in die Schweiz gezogen, habe zuvor ca. 28 Jahre BfA/DRV-Pflichtbeiträge bezahlt, bin jetzt in der Schweizer AHV-IV. Gehen meine Ansprüche auf Rente wegen Erwerbsunfähigkeit bei der DRV verloren, wenn ich nicht weiter freiwillige Beiträge bezahle? Wie sind die genauen Bedingungen?

Antworten der Moderation

Persönlich beantwortet im Expertenforum

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Moderation · 1Ihre Vorsorge

Neben den medizinischen Voraussetzungen ist es für eine Erwerbsminderungsrente u.a. erforderlich, dass in den letzten fünf Jahren vor Eintritt der Erwerbsminderung drei Jahre mit Pflichtbeiträgen für eine versicherte Beschäftigung oder Tätigkeit belegt sind. Die drei Jahre Pflichtbeiträge innerhalb der letzten fünf Jahre bei Renten wegen verminderter Erwerbsfähigkeit können auch durch Zeiten in der Schweiz erfüllt werden. Wenn Sie bereits vor dem 1. Januar 1984 die Wartezeit von fünf Jahren erfüllt haben, können Sie bei einer lückenlosen Belegung des Zeitraums vom 1. Januar 1984 bis zur Erwerbsminderung mit Versicherungszeiten (z.B. mit freiwilligen Beiträgen) auch ohne die drei Jahre Pflichtbeiträge innerhalb des Fünfjahreszeitraumes rentenberechtigt sein.

3 Antworten

Bernhardam 22.01.2007 | 22:42
Mit freiwilligen Beiträgen kann der Versicherungsschutz für den Fall der Erwerbsminderung nicht mehr aufrechterhalten werden. Ausnahme: Die allgemeine Wartezeit von 5 Jahren war bereits am 31.12.1983 erfüllt, und seitdem ist jeder einzelne Monat mit einer rentenrechtlichen Zeit belegt. Das könnten Sie vielleicht gerade noch erfüllen (ca. 28 Jahre?). Es gibt aber ein Sozialversicherungsabkommen mit der Schweiz. Wenn Sie also Pflichtbeiträge an die AHV/IV zahlen, erlischt Ihr Versicherungsschutz im EM-Fall seitens der DRV nicht.
Amadéam 23.01.2007 | 20:33
Solange Sie selbst in der Schweiz erwerbstätig sind, ist eine freiwillige Beitragsentrichtung zur Aufrechterhaltung des Eerwerbsminderungsrentenschutzes in D nicht erforderlich. Anders sieht es da schon aus, wenn Sie nur als "Hausfrau" über den Verdienst Ihres Ehemannes in der AHV versichert sind. Sehr gute Infos erhalten Sie hier: http://www.ahv.ch/Home-D/allgemeines/Bilaterale/B_Securite_Socia…
w.mallam 23.01.2007 | 20:25
Vielen Dank für die hilfreichen Antworten. Ich werde also hier in der Schweiz in die AHV/IV einzahlen und behalte damit auch meinen EM-Rentenanspruch bei der DRV. Das ist es, was ich anstrebte.
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