Ihre-Vorsorge Logo
oder
Stellen Sie eine Frage
Zurück
Experten-Antwort

Erklärung zum Hinzuverdienst – Überzahlungen bei Flexirente

von Christian Kaufmann05.07.2017 | 10:58
2059 Ansichten
4 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

Zur Experten-Antwort springen
Als besonders langjähriger Versicherter möchte ich meine Altersrente nach dem 63. Lebensjahr beantragen, und habe eine Frage zur Formularausfüllung R0230 Pkt.5. Es gibt zwei Wahlmöglichkeiten der Beantwortung: "Ja" und "nein". Welche Bedeutung hat bzw. Rechtsfolgen ergeben sich noch, wenn man bei der Einverständniserklärung bei Überzahlungen, die sich evtl. ergeben könnten, „Nein“ angekreuzt, außer dass man „die Rückzahlung des zuviel gezahlten Rentenbetrages selbst veranlassen“ muss? Danke für eine Expertenmeinung.

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Christian Kaufmann,

wie auch von Apollosonde beschrieben ergeben sich keine weiteren Rechtsfolgen.

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung

3 Antworten

Apollosondeam 05.07.2017 | 12:40
Bei einer Überzahlung bis zu 200 EUR - sofern den eine Überzahlung im Rahmen der Hinzuverdienstprüfung tatsächlich entstehen sollte - stimmen Sie zu, dass der Betrag von Ihrer Rente - maximal aber die Hälfte der monatlichen Rente - einbehalten werden kann. Sofern Sie dem nicht zustimmen, müssten Sie einen überzahlten Betrag selbst überweisen. Es hat keine weitere Konsequenzen.
W*lfgangam 05.07.2017 | 20:32
Hallo Christian Kaufmann, Hintergrund: das ist eine Verwaltungsvereinfachung - da hat der Gesetzgeber mal mitgedacht ;-) - um Kleinstüberzahlungen ratzfatz verrechnen zu können, ohne Ihnen vorab noch 1/2 Pfund Papier über das wieso/weshalb/warum im Briefkasten abzuladen. Andernfalls müsste das ganze Procedere Rückzahlungsbescheid mit Widerspruchsmöglichkeit (macht der auch noch, läuft hernach sogar noch groß beim Sozialgericht auf) formell durchgezogen werden. Mit (X) Nein erwartet Sie das genannte Szenario. Werden es nur ein paar EUR zu viel sein/eben bis 200, werden Sie sich auch an den Kopf fassen 'muss das sein' - ja, weil Sie 'nein' gewählt haben. Sie können das 'JA' auch jederzeit widerrufen. Und falls es mal zu 'Fehlrechnungen' kommen sollte "ich habe gar nicht 200 EUR zu viel verdient/dei Hinzuverdienst nicht überschritten", wird anschließend genauso bereinigt, wie über die normgerechte Verwaltungsschiene. Gruß w.
KSCam 05.07.2017 | 21:32
Sie haben es hier mal selbst in der Hand ob Sie helfen wollen Bürokratie einzudämmen oder ausufern zu lassen. Ich rate zu flacher Bürokratie
Deutsche Rentenversicherung
Sie erhalten Antworten von erfahrenen Expertinnen und Experten der Regionalträger der Deutschen Rentenversicherung (DRV).

Wichtige Hinweise

Ihre Einträge sind öffentlich und können von jedem gelesen werden. Bitte geben Sie daher keinesfalls persönliche Daten an.

Verzichten Sie auf politische Diskussionen. Dieses Forum soll schnell und unkompliziert helfen und ist kein Diskussionsforum.

Achten Sie auf einen friedlichen und respektvollen Umgang ohne Anfeindungen, Unterstellungen und Provokationen jeglicher Art.

Bleiben Sie beim Thema Rente, Altersvorsorge oder Reha. Bei Fragen etwa zum Arbeitslosengeld, zur Krankenversicherung oder bei Steuerfragen müssen unsere Experten leider passen.

Keine Bewertungen, Empfehlungen oder Beratungen zu einzelnen Produkten, Anlageformen etc. Unsere Experten dürfen grundsätzlich nur allgemein und produktunabhängig beraten.

Bitte beachten Sie die weitergehenden Informationen und Nutzungsbedingungen.

Weitere Links


Interessante Artikel

Informationen, Schwerpunkt-Themen und Interviews zu gesetzlicher Rente, privater wie betrieblicher Altersvorsorge sowie Finanzen und Gesundheit.
Time
10 Minuten

Bei Rentnern mit versicherungspflichtigem Job wurde zuletzt der „Teilrenten-Trick“ zunehmend beliebter: Sie verzichten auf nur 0,1 Promille ihrer Rente, um ihren Anspruch auf Krankengeld zu sichern. Ab 2027 klappt das nicht mehr. Bei der Rentenversicherungspflicht bleibt die 99,99-Prozent-Teilrente nach Erreichen der Regelaltersgrenze jedoch weiterhin nützlich.

Time
8 Minuten

Nach der Rentenerhöhung fragen sich viele Ruheständler: Muss ich jetzt eine Steuererklärung abgeben? Und wovon hängt es ab, ob das Finanzamt Geld will? Das Bundesfinanzministerium hat dazu neue Zahlen, die Rentenversicherung neue Beispielrechnungen vorgelegt. Ein Leitfaden.

Time
13 Minuten

Bis zu 2.000 Euro Arbeitslohn kann steuerfrei hinzuverdienen, wer im Alter sozialversicherungspflichtig beschäftigt ist. Doch wie wirken Job, eigene Altersrente und Hinterbliebenenrente zusammen? In 8 konkreten Fällen zeigen wir, ob Sie mit einem Plus oder einem Minus rechnen können.

Time
8 Minuten

Ein Pflegefall lässt den Finanzbedarf sprunghaft steigen. Doch mit diesen sechs staatlichen Hilfsangeboten und gezielter privater Vorsorge sichern Sie sich vor finanzieller Notlage.

Time
6 Minuten

Länger im Erwerbsleben bleiben und später in den Ruhestand treten: Um dieses Verhalten zu fördern, setzt die Politik viele Anreize. Doch nicht jeder Plan einer „Kombi-Rente" geht finanziell auf, wie sich vor Gericht gezeigt hat.

Time
7 Minuten

Welche Ansprüche Hinterbliebenen zustehen – und wann die angesparten Beträge verloren sein können.

Bleiben Sie auf dem Laufenden

Verpassen Sie kein Thema mehr.

Unser Newsletter informiert Sie regelmäßig und aktuell rund um die Themen Rente, Finanzen, Gesundheit und Soziales. Keine Werbung und 100% kostenlos.

Kontakt zur Deutschen Rentenversicherung

Wie können wir Ihnen weiterhelfen?
Icon Telefon
Kostenloses Servicetelefon
Mo. – Do. 08:00 – 19:00, Fr. 08:00 – 15:30
Logo Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung

Rechtliches

Service

Kostenlos und jederzeit abbestellbar – nach dem Absenden wählen Sie Themen und Rhythmus.

Logo klein Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung
© Ihre-Vorsorge 2026