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Experten-Antwort

Erneuter Widerspruch

von Maria03.12.2022 | 21:46
704 Ansichten
3 Antworten

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Guten Tag, ist es möglich, dass ich nach einem abgelehnten Widerspruch erneut Widerspruch einglegen kann? Zum Beispiel, wenn man beim ersten Widerspruch ein Zeugnis nicht abgegeben hat, obwohl man dazu aufegefordert wurde. Daraufhin wird der Widerspruch nicht anerkannt. Kann man dann erneut Widerspruch einlegen und das Zeugnis abgeben, wenn man es wiedergefunden hat? Vielen Dank und Liebe Grüße Maria

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Maria,

stellen Sie einen neuen Antrag auf Kontoklärung und reichen die wiedergefundenen Unterlagen damit ein.

Zu einem abgelehnten Widerspruch können Sie nicht erneut Widerspruch einlegen. Der nächste Schritt wäre dann ein Klageverfahren vor dem Sozialgericht. KSC hat es bereits erläutert, ein erneutes Kontoklärungsverfahren wäre hier zielführender.

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2 Antworten

Mariaam 03.12.2022 | 22:06
Auf der Webseite steht: Sind Sie mit der Entscheidung der Widerspruchsstelle nicht einverstanden, können Sie Klage vor dem Sozialgericht erheben. Muss ich dann wirklich eine Klage einreichen, wenn ich das Zeugnis wiedergefunden habe? Dankeschön für Tipps!
KSCam 04.12.2022 | 07:45
Wenn es "nur" um das Nachreichen eines Zeugnisses geht mit dem man etwaige Schulzeiten als Anrechnungszeiten geltend machen wiil, stellt man doch ganz einfach einen neuen Antrag auf Kontenklärung und braucht das ganze "Gedöhns" wie Widerspruch und Klage überhaupt nicht. Schulzeit einreichen, dann kommt ein neuer Bescheid und es sollte gut sein. Manches geht doch auch einfach.......
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