Guten Tag,
ist es möglich, dass ich nach einem abgelehnten Widerspruch erneut Widerspruch einglegen kann?
Zum Beispiel, wenn man beim ersten Widerspruch ein Zeugnis nicht abgegeben hat, obwohl man dazu aufegefordert wurde. Daraufhin wird der Widerspruch nicht anerkannt. Kann man dann erneut Widerspruch einlegen und das Zeugnis abgeben, wenn man es wiedergefunden hat?
Vielen Dank und Liebe Grüße
Maria