Hallo dejong,
als thailändischer Staatsbürger können Sie sich, wenn Sie in Ihr Heimatland zurückkehren, in der deutschen Rentenversicherung nicht freiwillig versichern. Daher besteht grundsätzlich die Möglichkeit, dass Ihnen die eingezahlten Rentenversicherungsbeiträge erstattet werden. Erstattet werden aber nur die Beitragsanteile, die Sie selbst getragen haben; bei einer versicherungspflichtigen Beschäftigung ist das die Hälfte des Beitrages.
Sofern Sie bereits eine Sach- oder Geldleistung aus der Rentenversicherung erhalten haben (z.B. Reha-Maßnahme) können Ihnen nur die Beiträge erstattet werden, die nach Beginn dieser Maßnahme gezahlt wurden. Mit der Beitragserstattung erlöschen aber alle bisherigen Zeiten, so dass aus der Rentenversicherung keinerlei Ansprüche mehr bestehen.
Beachten Sie für die Antragstellung bitte, dass eine Beitragserstattung nur durchgeführt wird, wenn seit dem Ende der Versicherungspflicht 24 Kalendermonate ohne erneute Versicherungspflicht verstrichen sind.
Da Sie seit 2001 Beiträge zur deutschen Rentenversicherung gezahlt haben, ist vermutlich auch die Wartezeit für eine Rente erfüllt, so dass bei Erfüllen der sonstigen Voraussetzungen ein Rentenanspruch bestünde. Eine deutsche Rente könnte auch nach Thailand gezahlt werden. Zur genauen Abklärung, ob eine Beitragserstattung in Ihrem Fall die beste Lösung ist, empfehlen wir Ihnen eine individuelle Beratung in einer unserer Auskunfts- und Beratungsstellen.