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Experten-Antwort

Erstattung bei Ausländern

von dejong26.09.2017 | 19:08
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8 Antworten

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Hallo leider finde Ich keine bzw. nur unzulängliche Informationen bezüglich einer Erstattung der eingezahlten Beiträge als Ausländer bei Rückkehr in das Heimatland (Thailändischer Staatsbürger - Rentenbeiträge gezahlt seit 2001 in Deutschland) Wie verhält es sich jetzt wirklich mit der Wartezeit bzw. der Auszahlung. Ist es richtig das bei einer Rehamaßnahme die Auszahlung gekürzt wird um diesen Zeitraum? mfg s dejong

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo dejong,

als thailändischer Staatsbürger können Sie sich, wenn Sie in Ihr Heimatland zurückkehren, in der deutschen Rentenversicherung nicht freiwillig versichern. Daher besteht grundsätzlich die Möglichkeit, dass Ihnen die eingezahlten Rentenversicherungsbeiträge erstattet werden. Erstattet werden aber nur die Beitragsanteile, die Sie selbst getragen haben; bei einer versicherungspflichtigen Beschäftigung ist das die Hälfte des Beitrages.

Sofern Sie bereits eine Sach- oder Geldleistung aus der Rentenversicherung erhalten haben (z.B. Reha-Maßnahme) können Ihnen nur die Beiträge erstattet werden, die nach Beginn dieser Maßnahme gezahlt wurden. Mit der Beitragserstattung erlöschen aber alle bisherigen Zeiten, so dass aus der Rentenversicherung keinerlei Ansprüche mehr bestehen.

Beachten Sie für die Antragstellung bitte, dass eine Beitragserstattung nur durchgeführt wird, wenn seit dem Ende der Versicherungspflicht 24 Kalendermonate ohne erneute Versicherungspflicht verstrichen sind.

Da Sie seit 2001 Beiträge zur deutschen Rentenversicherung gezahlt haben, ist vermutlich auch die Wartezeit für eine Rente erfüllt, so dass bei Erfüllen der sonstigen Voraussetzungen ein Rentenanspruch bestünde. Eine deutsche Rente könnte auch nach Thailand gezahlt werden. Zur genauen Abklärung, ob eine Beitragserstattung in Ihrem Fall die beste Lösung ist, empfehlen wir Ihnen eine individuelle Beratung in einer unserer Auskunfts- und Beratungsstellen.

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung

7 Antworten

W*lfgangam 26.09.2017 | 19:29
Hallo dejong, dieses Merkblatt hilft weiter: http://www.deutsche-rentenversicherung.de/Allgemein/de/Inhalt/5_… Besonders zu beachten ist - wegen Ihrer Frage in Verbindung mit Reha-Maßnahmen - dass eine Beitragserstattung der Beiträge _vor_ der Reha-Maßnahme grundsätzlich ausgeschlossen ist: "Wenn Ihnen aus Ihrem Versicherungskonto bereits eine Geld- oder Sachleistung bewilligt wurde, können nur die danach liegenden Beiträge erstattet werden. Zu diesen Leistungen gehören unter anderem Leistungen zur medizinischen Rehabilitation oder Teilhabe am Arbeitsleben und Renten wegen verminderter Erwerbsfähigkeit." (Seite 16 im Merkblatt) Gruß w.
???am 27.09.2017 | 08:28
Wieso? Jedem Deutschen, der sich nach einer Reha Beiträge erstatten lassen will, geht es genauso. Und Sie müssen sich die Beiträge auch nicht auszahlen lassen, Sie können sich später genauso gut eine Rente zahlen lassen. Und die wird dann auch aus allen Beiträgen berechnet. Wo sollen Sie da diskriminiert sein?
dejongam 27.09.2017 | 07:35
vielen Dank wobei das mit der Reha wohl Diskriminierung ist dann müsste ja jeder der in DE in Rente geht auch nur ab dem Zeitpunkt der Reha seine Rente berechnet bekommen...
im Prinzipam 30.09.2017 | 22:00
Hallo real im Leben, erhält derjenige welcher sich die Rentenbeiträge ausbezahlen lassen kann, nur die HÄLFTE der einbezahlten Beiträge zurück. Der Rest verschwindet im Topf der DRV. Ich würde die Rentenbeiträge nicht ausbezahlen lassen und auf Rente aus Deutschland setzen. Sie machen massiv Verluste mit der Auszahlung. Grüsse
W*lfgangam 02.10.2017 | 21:43
>real im Leben, erhält derjenige welcher sich die Rentenbeiträge ausbezahlen lassen kann, nur die HÄLFTE der einbezahlten Beiträge zurück. Er erhält die selbst gezahlten Beiträge in voller Höhe zurück. > Der Rest verschwindet im Topf der DRV. Die DRV hat keinen Topf/kein 'schwarzes Loch, in dem die Beitragseinnahmen 'verschwinden' ...schon im nächsten Monat sind sowohl die AN- wie AG-Beiträge im Rahmen der Monatsrentenzahlung wieder ausbezahlt (und was übrig ist, verbrät die Politik ;-)) > Ich würde die Rentenbeiträge nicht ausbezahlen lassen und auf Rente aus Deutschland setzen. Sie machen massiv Verluste mit der Auszahlung. Nunja, ob eine Beitragserstattung von zB. 20.000 EUR bei Aufenthalt in einem 'Drittstaat' mit dessen Lebenshaltungsbedingungen gegen eine spätere Rentenzahlung von vielleicht 200 EUR mtl. als massiver 'Verlust' einzuschätzen ist, hmm?! ...da müssen Sie dort erst mal in dieses Alter kommen - bis dahin pimpen Sie die neue Existenz mit diesem Betrag. Eine Frage der Abwägung/der gezielten Beratung eben ... Gruß w.
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