Die gesetzliche Rentenversicherung kennt verschiedene Anrechnungsvorschriften. In Ihrem Fall wird zuerst das Zusammentreffen von der Hinterbliebenenrente der Berufsgenossenschaft mit der Hinterbliebenenrente der gesetzlichen Rentenversicherung überprüft (Einkommensanrechnung beim Übersteigen des jeweiligen Grenzbetrages). Da diese Leistungen bereits ausgezahlt werden, wurde dies schon berücksichtigt. Beim Bezug einer zusätzlichen Erwerbsminderungsrente, kommt diese bei der Hinterbliebenenrente der gesetzlichen Rentenversicherung zur Anrechnung. Unter Berücksichtigung des momentanen Freibetrages von 771,14 Eur,o kommt es ggf. zur Kürzung in der Hinterbliebenenrente. Bei der Brutto-Erwerbsminderungsrente wird pauschal ein Abzug von 14 Prozent vorgenommen. Der dann den Freibetrag übersteigende Teil wird zu 40 Prozent auf die Hinterbliebenenrente angerechnet. Lassen Sie sich anhand Ihrer persönlichen Daten beraten. In einer Auskunfts- und Beratungsstelle kann man Ihnen individuell Ihre Ansprüche ermitteln.