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Experten-Antwort

Erwerbsminderung und Witwenrente

von wieweiter23.02.2016 | 21:28
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5 Antworten

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Ich beziehe eine Witwenrente von der Berufsgenossenschaft und von der Rentenversicherung und möchte eine Erwerbsminderungsrente beantragen. Wie wird das berechnet? Kann es sein, dass meine Rente ganz wegfällt.

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

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Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Die gesetzliche Rentenversicherung kennt verschiedene Anrechnungsvorschriften. In Ihrem Fall wird zuerst das Zusammentreffen von der Hinterbliebenenrente der Berufsgenossenschaft mit der Hinterbliebenenrente der gesetzlichen Rentenversicherung überprüft (Einkommensanrechnung beim Übersteigen des jeweiligen Grenzbetrages). Da diese Leistungen bereits ausgezahlt werden, wurde dies schon berücksichtigt. Beim Bezug einer zusätzlichen Erwerbsminderungsrente, kommt diese bei der Hinterbliebenenrente der gesetzlichen Rentenversicherung zur Anrechnung. Unter Berücksichtigung des momentanen Freibetrages von 771,14 Eur,o kommt es ggf. zur Kürzung in der Hinterbliebenenrente. Bei der Brutto-Erwerbsminderungsrente wird pauschal ein Abzug von 14 Prozent vorgenommen. Der dann den Freibetrag übersteigende Teil wird zu 40 Prozent auf die Hinterbliebenenrente angerechnet. Lassen Sie sich anhand Ihrer persönlichen Daten beraten. In einer Auskunfts- und Beratungsstelle kann man Ihnen individuell Ihre Ansprüche ermitteln.

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4 Antworten

W*lfgangam 23.02.2016 | 21:41
Hallo wieweiter, nein, auf die eigene Rente kann nur eine eigene UV-Rente angerechnet werden. Was passieren kann ist, dass Ihre eigene Rente (EM-Rente oder spätere Altersrente) zu hoch ist - dadurch die Witwenrente gekürzt wird. Sofern Sie damit/Ihre Rente den Freibetrag von aktuell 771 (West-Wert) überschreiten sollten, wird die Witwenrente gekürzt. Vorabinformationen erhalten Sie in einer Beratungsstelle in Ihrer Nähe/die erklären Ihnen das. Gruß w.
Emmaam 24.02.2016 | 08:36
Ergänzung: Und bitte auch bei der BG informieren. Je nach Höhe der eigenen Rente kann es aufgrund einer Einkommensanrechnung auch zu einer Kürzung der BG-Witwenrente kommen.
sandraam 25.02.2016 | 15:23
Leider muss ich W*lfgang un dem Experten widersrechen. Da Sie auch eine Witwenrente aus de Unfallversicherung beziehen, wird eine Erwerbsminderungsrente gem. § 97 Abs. 3 Satz 2 SGB VI auf die Unfallwitwenrente vorrangig angerechnet. Vgl. Rechtliche Arbeitsanweisungen zum § 97 SGB VI http://www.deutsche-rentenversicherung-regional.de/Raa/Raa.do?f=…
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