Den Beiträgen von „zelda“ und „Klemens“ wird zugestimmt. Allerdings verbinden Sie eine Vorsprache bei einer Auskunfts- und Beratungsstelle nicht mit allzu großen Erwartungen. Sie selbst sagen ja, dass Sie als erwerbsgemindert gelten, nachdem Sie bereits einen Antrag gestellt hatten. Offensichtlich scheint der Zeitpunkt des Eintritts der Erwerbsminderung bereits geprüft worden zu sein. Dennoch kann eine Überprüfung durch einen Berater zu keinem Nachteil führen.