Hallo Anna,
für die medizinische Voraussetzung ist das gesundheitliche Leistungsvermögen auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt entscheidend. Wird ein Leistungsvermögen von unter 3 Stunden täglich festgestellt, besteht eine volle Erwerbsminderung. Wird ein Leistungsvermögen von 3 bis 6 Stunden täglich festgestellt, besteht eine teilweise Erwerbsminderung.
Viele Grüße
Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung