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Experten-Antwort

Erwerbsminderungsrente

von Jan S.26.04.2017 | 18:15
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4 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Hallo zusammen, welche Einnahmenuntergrenze gibt es, wenn man Erwerbsminderungsrente + Sozialhilfe oder Grundsicherung bekommt. Also ich meine, von wieviel Geld kann man monatlich leben? Sind die Einnahmen so hoch wie der Hartz IV Satz oder höher bzw. niedriger? Ich werde Erwerbsminderungsrente beantragen. Es dauert aber noch, bis ich der nächste Termin frei ist und ich wollte mich schon mal vorab informieren. Bei voller Erwerbsminderungsrente soll ich lt. Schreiben von der Deutschen Rentenversicherung 720,19 € bekommen. Eine Berufsunfähigkeitsversicherung habe ich nicht. Über Antworten würde ich mich freuen. Vielen Dank MfG Ich möchte Erwerbsminderungsrente + Sozialhilfe oder Grundsicherung beantragen.

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Jan S.,

die Rente wird über die DRV gewährt. Die Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung nach dem SGB XII wird durch die Sozialämter geprüft und ausgezahlt. Die Auskunft- und Beratungsstelle kann Ihnen aber bei Ausfüllen des Antrages auf Grundsicherung im Alter oder bei Erwerbsminderung helfen.

Als Faustregel gilt: Wenn Ihr gesamtes Einkommen unter 823 Euro liegt, sollten Sie prüfen lassen, ob Sie Anspruch auf Grundsicherung haben.

(vgl. http://www.deutsche-rentenversicherung.de/Allgemein/de/Inhalt/5_Services/03_broschueren_und_mehr/01_broschueren/01_national/grundsicherung_hilfe_fuer_rentner.pdf?__blob=publicationFile&v=24).

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung

3 Antworten

KSCam 26.04.2017 | 18:35
Über Sozialhilfe und/oder Grundsicherung entscheidt nicht die DRV sondern die Sozialämter. Daher sollten Sie sich an diese Stellen wenden. Meines Wissens gibt es da keine festen Grenzen; für die individuelle Bedürftigkeit sind auch die Wohnverhältnisse, der Familienstand und anderes wichtig. Würden Sie als Alleinstehender mit 720 € Nettorente mietfrei wohnen können, dürften Sie keine ergänzenden Sozialhilfeleistungen bekommen. Aber was helfen Spekulationen hier im Forum? Fragen Sie am besten gleich morgen früh beim Sozialamt Ihrer Stadt oder Ihres Landkreises nach.
Herz1952am 26.04.2017 | 18:45
Hallo Jan S. wenn Sie sich für erwerbsgemindert halten, sollten Sie noch im April einen Antrage stellen. Dann kann es die Rente schon ab 1.4.17 geben. Ob Sie diese auch erhalten ist eine andere Sache: Gutachten durch die RV oder zuvor auch Reha (...vor Rente). Wenn Sie voll erwerbsgemindert sind ist Ihr Einkommen, falls Sie es mit Sozialhilfe aufstocken müssen, so hoch wie H4 (Wohnung, Heizung, Lebensunterhalt). Sind Sie teilerwerbsgemindert und haben kein Einkommen wäre Hartz 4 (Jobcenter zuständig). Bei voller EM-Rente (außer voller Rente wegen verschlossenem Arbeitsmarkt), wäre bei befristeter Rente "Hilfe zum Lebensunterhalt" durch das Sozialamt zu gewähren, bei EM-Rente auf unbestimmte Dauer Grundsicherung (Grundsicherungsamt). Bei Ihrer angegeben Rente müssten Sie allerdings die Netto-Rente zugrunde legen also KV und RV-Anteile abziehen, falls es sich um den Bruttobetrag handelt. Zunächst müssen Sie also die Rente abwarten und wenn dann noch Bedürftigkeit besteht, müssten die genannten Ämter oder Abteilungen "aufstocken". Das wär es zumal im Groben (für den Anfang).
Deutsche Rentenversicherung
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