Hallo Jan S.,
die Rente wird über die DRV gewährt. Die Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung nach dem SGB XII wird durch die Sozialämter geprüft und ausgezahlt. Die Auskunft- und Beratungsstelle kann Ihnen aber bei Ausfüllen des Antrages auf Grundsicherung im Alter oder bei Erwerbsminderung helfen.
Als Faustregel gilt: Wenn Ihr gesamtes Einkommen unter 823 Euro liegt, sollten Sie prüfen lassen, ob Sie Anspruch auf Grundsicherung haben.
(vgl. http://www.deutsche-rentenversicherung.de/Allgemein/de/Inhalt/5_Services/03_broschueren_und_mehr/01_broschueren/01_national/grundsicherung_hilfe_fuer_rentner.pdf?__blob=publicationFile&v=24).