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erwerbsminderungsrente

von Anton12.01.2007 | 11:16
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4 Antworten

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Ich habe folgende Frage? Wie wird der Hinzuverdienst bei Teilweisererwerbsminderungsrente berechnet.Was ändert sich bei meiner Altersrente?Zurechnungszeiten? Mein Fall Arbeite seit 6 Jahren ca. 3 St.täglich und habe einen Selbständieneinkommen von ca.150€. Viele Grüße Anton

Antworten der Moderation

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Moderation · 1Ihre Vorsorge

Die Hinzuverdienstgrenze beträgt bei einer Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung in voller Höhe das 20,7-fache (in halber Höhe das 25,8-fache) des aktuellen Rentenwerts, vervielfältigt mit der Summe der Entgeltpunkte der letzten drei Kalenderjahre vor Eintritt der teilweisen Erwerbsminderung, wobei jedoch mindestens 1,5 Entgeltpunkte anzusetzen sind. Bei der Berechnung der Altersrente werden Rentenbeiträge, die nach dem Leistungsfall gezahlt worden sind, noch hinzugerechnet. Eine individuelle Berechnung Ihrer späteren Altersrente können Sie in einer Auskunfts- und Beratungsstelle der Deutschen Rentenversicherung erhalten.

Moderation · 2Ihre Vorsorge

Der aktuelle Rentenwert beträgt 26,13 Euro in den alten Bundesländern und 22,97 Euro in den neuen Bundesländern. Auswirkungen auf Ihre Rente hat der Hinzuverdienst immer dann, wenn er bestimmte Grenzen überschreitet. Das bedeutet, dass Ihre Rente dann gar nicht mehr oder nur noch in geringerer Höhe gezahlt werden kann. Ihre Hinzuverdienstgrenzen finden Sie im Rentenbescheid.

2 Antworten

Antonam 15.01.2007 | 09:24
Liegt der aktuelle Rentenwert bei ca. 25€ * 25* min. 1,5=625 €. Stimmt das so ? Wie wird weiter verfahren wenn der momentane Hinzuverdienst über der errechneten Höhe liegt? Viele Grüße Anton
Antonam 15.01.2007 | 14:06
Vielen Dank an den Experte für die Beratung. Wenn ich wieder bei einigen Punkten unsicher bin würde ich mich über eine Antwort zu meinen Fragen freuen. Viele Gruße Anton
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