Ihre-Vorsorge Logo
oder
Stellen Sie eine Frage
Zurück

erwerbsminderungsrente

von Anton12.01.2007 | 11:16
2788 Ansichten
4 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

Zur Moderatoren-Antwort springen
Ich habe folgende Frage? Wie wird der Hinzuverdienst bei Teilweisererwerbsminderungsrente berechnet.Was ändert sich bei meiner Altersrente?Zurechnungszeiten? Mein Fall Arbeite seit 6 Jahren ca. 3 St.täglich und habe einen Selbständieneinkommen von ca.150€. Viele Grüße Anton

Antworten der Moderation

Alle Antworten im Überblick · chronologisch sortiert

2
Moderation · 1Ihre Vorsorge

Die Hinzuverdienstgrenze beträgt bei einer Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung in voller Höhe das 20,7-fache (in halber Höhe das 25,8-fache) des aktuellen Rentenwerts, vervielfältigt mit der Summe der Entgeltpunkte der letzten drei Kalenderjahre vor Eintritt der teilweisen Erwerbsminderung, wobei jedoch mindestens 1,5 Entgeltpunkte anzusetzen sind. Bei der Berechnung der Altersrente werden Rentenbeiträge, die nach dem Leistungsfall gezahlt worden sind, noch hinzugerechnet. Eine individuelle Berechnung Ihrer späteren Altersrente können Sie in einer Auskunfts- und Beratungsstelle der Deutschen Rentenversicherung erhalten.

Moderation · 2Ihre Vorsorge

Der aktuelle Rentenwert beträgt 26,13 Euro in den alten Bundesländern und 22,97 Euro in den neuen Bundesländern. Auswirkungen auf Ihre Rente hat der Hinzuverdienst immer dann, wenn er bestimmte Grenzen überschreitet. Das bedeutet, dass Ihre Rente dann gar nicht mehr oder nur noch in geringerer Höhe gezahlt werden kann. Ihre Hinzuverdienstgrenzen finden Sie im Rentenbescheid.

2 Antworten

Antonam 15.01.2007 | 09:24
Liegt der aktuelle Rentenwert bei ca. 25€ * 25* min. 1,5=625 €. Stimmt das so ? Wie wird weiter verfahren wenn der momentane Hinzuverdienst über der errechneten Höhe liegt? Viele Grüße Anton
Antonam 15.01.2007 | 14:06
Vielen Dank an den Experte für die Beratung. Wenn ich wieder bei einigen Punkten unsicher bin würde ich mich über eine Antwort zu meinen Fragen freuen. Viele Gruße Anton
Deutsche Rentenversicherung
Sie erhalten Antworten von erfahrenen Expertinnen und Experten der Regionalträger der Deutschen Rentenversicherung (DRV).

Wichtige Hinweise

Ihre Einträge sind öffentlich und können von jedem gelesen werden. Bitte geben Sie daher keinesfalls persönliche Daten an.

Verzichten Sie auf politische Diskussionen. Dieses Forum soll schnell und unkompliziert helfen und ist kein Diskussionsforum.

Achten Sie auf einen friedlichen und respektvollen Umgang ohne Anfeindungen, Unterstellungen und Provokationen jeglicher Art.

Bleiben Sie beim Thema Rente, Altersvorsorge oder Reha. Bei Fragen etwa zum Arbeitslosengeld, zur Krankenversicherung oder bei Steuerfragen müssen unsere Experten leider passen.

Keine Bewertungen, Empfehlungen oder Beratungen zu einzelnen Produkten, Anlageformen etc. Unsere Experten dürfen grundsätzlich nur allgemein und produktunabhängig beraten.

Bitte beachten Sie die weitergehenden Informationen und Nutzungsbedingungen.

Weitere Links


Interessante Artikel

Informationen, Schwerpunkt-Themen und Interviews zu gesetzlicher Rente, privater wie betrieblicher Altersvorsorge sowie Finanzen und Gesundheit.
Time
7 Minuten

Ein diabetischer Schock oder die Ohnmacht nach dem Bürokaffee: Was wie eine Privatsache wirkt, kann mitunter einen dienstlichen Hintergrund haben. Diese Urteile zeigen die wichtigsten Regeln und mögliche Ausnahmen.

Time
13 Minuten

Die Riester-Rente ist bald Geschichte. Von 2027 an gilt die neue staatliche Förderung für die private Altersvorsorge. Aber was tun mit dem alten Vertrag? Ein Wegweiser.

Time
10 Minuten

Bei Rentnern mit versicherungspflichtigem Job wurde zuletzt der „Teilrenten-Trick“ zunehmend beliebter: Sie verzichten auf nur 0,1 Promille ihrer Rente, um ihren Anspruch auf Krankengeld zu sichern. Ab 2027 klappt das nicht mehr. Bei der Rentenversicherungspflicht bleibt die 99,99-Prozent-Teilrente nach Erreichen der Regelaltersgrenze jedoch weiterhin nützlich.

Time
8 Minuten

Nach der Rentenerhöhung fragen sich viele Ruheständler: Muss ich jetzt eine Steuererklärung abgeben? Und wovon hängt es ab, ob das Finanzamt Geld will? Das Bundesfinanzministerium hat dazu neue Zahlen, die Rentenversicherung neue Beispielrechnungen vorgelegt. Ein Leitfaden.

Time
13 Minuten

Bis zu 2.000 Euro Arbeitslohn kann steuerfrei hinzuverdienen, wer im Alter sozialversicherungspflichtig beschäftigt ist. Doch wie wirken Job, eigene Altersrente und Hinterbliebenenrente zusammen? In 8 konkreten Fällen zeigen wir, ob Sie mit einem Plus oder einem Minus rechnen können.

Time
8 Minuten

Ein Pflegefall lässt den Finanzbedarf sprunghaft steigen. Doch mit diesen sechs staatlichen Hilfsangeboten und gezielter privater Vorsorge sichern Sie sich vor finanzieller Notlage.

Bleiben Sie auf dem Laufenden

Verpassen Sie kein Thema mehr.

Unser Newsletter informiert Sie regelmäßig und aktuell rund um die Themen Rente, Finanzen, Gesundheit und Soziales. Keine Werbung und 100% kostenlos.

Kontakt zur Deutschen Rentenversicherung

Wie können wir Ihnen weiterhelfen?
Icon Telefon
Kostenloses Servicetelefon
Mo. – Do. 08:00 – 19:00, Fr. 08:00 – 15:30
Logo Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung

Rechtliches

Service

Kostenlos und jederzeit abbestellbar – nach dem Absenden wählen Sie Themen und Rhythmus.

Logo klein Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung
© Ihre-Vorsorge 2026