Die Bewilligung für die volle Erwerbsunfähigkeitsrente habe ich bekommen, mit dreiviertel Hinzuverdienst. Was ist, wenn ich jetzt nur noch auf 450€ verdiene. Bekomme ich dann die volle Erwerbsmindrungsrente? Wenn ja, wie errechnet sich diese. Danke im voraus für eine Antwort!
26.09.2014, 20:29
von
Gaby
26.09.2014, 20:38
von
Werner Weber
Bei voller EMR darfst du ohne Probleme 450€ hinzu verdienen.
26.09.2014, 20:54
von
vcb
aber achte darauf, dass du weniger als 15 Wochenstunden arbeitest, sonst k ö n n t e es dem Anspruch einer v o l l e n Erwerbsminderungsrente widersprechen
26.09.2014, 21:29
von
W*lfgang
Hallo Gaby,
die Hinzuverdienstgrenzen stehen aktuell im gerade übersandten EM-Rentenbescheid. Wenn sich der 'frühere zu viele' Hinzuverdienst ändert, sollten Sie sofort eine Mitteilung an die DRV machen oder alternativ die nächste Beratungsstelle Rathaus/Versicherungsamt oder DRV aufsuchen, die 'kümmern' sich drum.
Gruß
w.
27.09.2014, 16:16
von
Sozialröchler?
Zitiert von: vcb
Achte darauf, dass du weniger als 15 Wochenstunden arbeitest, sonst k ö n n t e es dem Anspruch einer v o l l e n Erwerbsminderungsrente widersprechen.
Bei einem Entgelt bis 450 EUR Brutto fragt danach keiner. Vielmehr wird unterstellt, dass sich die Wochenarbeitszeit in diesem Rahmen beläuft.
29.09.2014, 08:53
Experten-Antwort