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Experten-Antwort

Erwerbsminderungsrente

von Gaby26.09.2014 | 20:29
1469 Ansichten
5 Antworten

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Die Bewilligung für die volle Erwerbsunfähigkeitsrente habe ich bekommen, mit dreiviertel Hinzuverdienst. Was ist, wenn ich jetzt nur noch auf 450€ verdiene. Bekomme ich dann die volle Erwerbsmindrungsrente? Wenn ja, wie errechnet sich diese. Danke im voraus für eine Antwort!

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Gaby,

wenn Sie die Hinzuverdienstgrenze für eine volle Erwerbsminderungsrente einhalten (450 Euro), können Sie diese grundsätzlich auch (wieder) beziehen. Im Übrigen verweise ich insbesondere auf den Beitrag von „W*lfgang“.

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung

4 Antworten

Werner Weberam 26.09.2014 | 20:38
Bei voller EMR darfst du ohne Probleme 450€ hinzu verdienen.
vcbam 26.09.2014 | 20:54
aber achte darauf, dass du weniger als 15 Wochenstunden arbeitest, sonst k ö n n t e es dem Anspruch einer v o l l e n Erwerbsminderungsrente widersprechen
W*lfgangam 26.09.2014 | 21:29
Hallo Gaby, die Hinzuverdienstgrenzen stehen aktuell im gerade übersandten EM-Rentenbescheid. Wenn sich der 'frühere zu viele' Hinzuverdienst ändert, sollten Sie sofort eine Mitteilung an die DRV machen oder alternativ die nächste Beratungsstelle Rathaus/Versicherungsamt oder DRV aufsuchen, die 'kümmern' sich drum. Gruß w.
Sozialröchler?am 27.09.2014 | 16:16
Bei einem Entgelt bis 450 EUR Brutto fragt danach keiner. Vielmehr wird unterstellt, dass sich die Wochenarbeitszeit in diesem Rahmen beläuft.
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