Sie sollten sich in Zukunft vielleicht etwas klarer ausdrücken, damit man nicht erst nach vielen Fragen weiß, was Sie meinen.
Fakt ist, dass beide Versicherungen im Prinzip nichts miteinander zu tun haben.
Wenn Sie eine Erwerbsminderungsrente von der Alterskasse beziehen, heißt das nicht gleichzeitig, dass auch ein Anspruch aus der gesetzlichen Rentenversicherung besteht. Haben Sie bei der Deutschen Rentenversicherung schon einen Rentenantrag gestellt? Ohne einen Antrag geht ja nix....
Falls der Antrag von der DRV abgelehnt wurde, können Sie Widerspruch gegen den Bescheid einlegen oder wenn die Widerspruchsfrist bereits verstrichen ist, einen neuen Antrag stellen.