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Erwerbsminderungsrente

von brenda-219.11.2008 | 11:52
1451 Ansichten
10 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Hallo, ich bekomme volle Erwerbsminderungsrente(295€). Eingezahlt ab 1986. Vorher war ich bei einer anderen Rentenversicherung versichert. Kann man auch bei der vorherigen Rente beziehen, da ja laufend Beiträge bezahlt wurden bloß in verschiedene Kassen? MfG

Antworten der Moderation

Alle Antworten im Überblick · chronologisch sortiert

3
Moderation · 1Ihre Vorsorge

Wechselt die Zuständigkeit innerhalb der Deutschen Rentenversicherung zu einem anderen RV-Träger, werden die Versicherungszeiten automatisch zusammengeführt. Beziehen Sie die Erwerbsminderungsrente zum Beispiel von der Deutschen Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See, wurden bei der Berechnung auch automatisch die Beiträge berücksichtigt, die Sie zum Beispiel bei der BfA oder LVA eingezahlt haben. Die gespeicherten Versicherungszeiten können Sie Ihrem Versicherungsverlauf entnehmen. Die Zahlung erfolgt also von einem RV-Träger für alle Versicherungszeiten.

Moderation · 2Ihre Vorsorge

Nein, hier verhält es sich anders. Sie sollten sich direkt an die "Alterskasse" wenden.

Moderation · 3Ihre Vorsorge

Ich denke inzwischen hat Rosanna Ihre Fragen abschließend beantwortet.

7 Antworten

Rosannaam 19.11.2008 | 11:58
Wenn es sich ebenfalls um eine GESETZLICHE Rentenversicherung handelte, müßten der Rentenberechnung die gesamten eingezahlten Beiträge zugrundegelegt worden sein. Sehen Sie in Ihrem Versicherungsverlauf nach, ob ALLE von Ihnen zurückgelegten Versicherungszeiten (Beschäftigungszeiten, Anrechnungszeiten etc.) darin aufgeführt sind. Wenn ja: ist nichts Weiteres zu veranlassen. Wenn nein: wenden Sie sich an Ihre rentenzahlende DRV, geben die Fehlzeiten an (Nachweise vorlegen) und bitten um Überprüfung des Rentenbescheides. MfG Rosanna.
Brenda-2am 19.11.2008 | 14:35
Bei der einen Kasse handelt es sich um die Alterskasse. Die andere die Deutesche Rentenkasse Nord. Verhält es sich hier genauso? MfG
Rosannaam 19.11.2008 | 15:15
Die Alterskasse (z.B für Gartenbau o.ä.) zählt NICHT zu einem Träger der gesetzlichen Rentenversicherung. Sie müßten bei dieser Alterskasse einen SEPARATEN Rentenantrag stellen. Welche Voraussetzungen für eine Zusatzrente aus der Alterskasse vorliegen müssen, sollten Sie direkt dort erfragen.
brenda-2am 19.11.2008 | 17:00
Andersrum. Alterskasse bezahlt ja, aber Rentenkasse nicht.
Rosannaam 19.11.2008 | 17:33
Sie sollten sich in Zukunft vielleicht etwas klarer ausdrücken, damit man nicht erst nach vielen Fragen weiß, was Sie meinen. Fakt ist, dass beide Versicherungen im Prinzip nichts miteinander zu tun haben. Wenn Sie eine Erwerbsminderungsrente von der Alterskasse beziehen, heißt das nicht gleichzeitig, dass auch ein Anspruch aus der gesetzlichen Rentenversicherung besteht. Haben Sie bei der Deutschen Rentenversicherung schon einen Rentenantrag gestellt? Ohne einen Antrag geht ja nix.... Falls der Antrag von der DRV abgelehnt wurde, können Sie Widerspruch gegen den Bescheid einlegen oder wenn die Widerspruchsfrist bereits verstrichen ist, einen neuen Antrag stellen.
Rosannaam 19.11.2008 | 17:38
Wenn Sie VOR 1986 zuletzt Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung gezahlt haben, besteht aus anderen Gründen auch gar kein Rentenanspruch: Weil Sie die versicherungsrechtlichen Voraussetzungen - in den letzten 5 Jahren mind. 3 Jahre Pflichtbeiträge - gar nicht erfüllen. Die Beiträge zur gesetzl. RV und zur Alterskasse werden NICHT zusammengerechnet! Sollte es so sein, erhalten Sie von der gesetzl. RV nur eine Altersrente (vermutlich die Regelaltersrente mit frühestens 65. Lebensjahr).
brenda-2am 19.11.2008 | 18:11
Vielen Dank
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