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Experten-Antwort

Erwerbsminderungsrente

von AS30.11.2014 | 15:40
1290 Ansichten
3 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Nachdem ich ca. 1 Jahr Krankengeld bezog, erhielt ich von meiner Krankenkasse im März 2014 die Aufforderung zur Beantragung einer Leistung zur Teilhabe. Mein Antrag wurde von der Deutschen Rentenversicherung abgelehnt. Ende Juli 2014 wurde von mir der Antrag auf Erwerbsminderungsrente gestellt. Ende November 2014 erhielt ich nun den Rentenbescheid, in dem mir mitgeteilt wird, dass meine Erwerbsminderungsrente ab 01.04.14 bezahlt wird. Als Rentenantrag gilt der im April 2014 gestellte Antrag auf Leistungen zur medizinischen Rehabilation . Hierdurch entsteht für mich jedoch ein erheblicher finanzieller Nachteil, da durch das am 01.07.14 verabschiedete Rentenpaket die Rentenkasse davon ausgeht, dass der Versicherte nicht bis zum 60., sondern bis zum 62. Lebensjahr ganz normal gearbeitet hätte. Dies würde in meinem Fall ca. 40 Euro monatlich mehr an Erwerbsminderungsrente ausmachen. Ist hier ein Widerspruch sinnvoll?

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo AS,

zelda hat zutreffend beschrieben, dass die Krankenkasse Ihr Gestaltungsrecht eingeschränkt hat und daher einer Änderung des Rentenbeginns aufgrund einer späteren Antragstellung zustimmen muss.

Bitte setzen Sie sich daher mit Ihrer Krankenkasse in Verbindung.

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2 Antworten

Glimpnickelam 30.11.2014 | 16:08
Pech gehabt. Nehmen Sie Ihre Rente so wie sie Ihnen bewillgt wurde und geben Sie Ruhe.
zeldaam 30.11.2014 | 17:55
Hallo "AS", einem Widerspruch würde ich in diesem Fall nicht allzu große Erfolgsaussichten beimessen, da zunächst die Umdeutung nach den geltenden Regeln erfolgt ist. Sie sind nach § 51 SGB V von der Krankenkasse aufgefordert worden, einen Reha- Antrag zu stellen. Darüber sollten Sie von der Krankenkasse ein Aufforderungsschreiben erhalten haben. Da Sie (vermutlich) bereits bei der Antragstellung für die Reha erwerbsgemindert waren, hat die Rentenversicherung diesen Antrag in einen Rentenantrag umgedeutet ( § 116 (2) Nr. 1 SGB VI). Dieser Umdeutung können Sie nur mit Zustimmung der Krankenkasse widersprechen. Um die Zustimmung der Krankenkasse zu erlangen, brauchen Sie Argumente, denn der Krankenkasse würde durch die Verschiebung des Rentenbeginns vom 01.04. auf den 01.07. die Erstattung von 3 Monaten Krankengeld verloren gehen. Eine Möglichkeit wäre, die Rechtmäßigkeit der Aufforderung der Krankenkasse zu prüfen ( http://www.bundesversicherungsamt.de/fileadmin/redaktion/Kranken… Alternativ können Sie mit der Krankenkasse "verhandeln", ob die Zustimmung zum (nachträglichen) Widerspruch gegen die Umdeutung gegeben wird. Als Argument könnte z.B. die unterschiedliche Rentenhöhe genutzt werden. Wenn Sie also die Chance sehen, die Krankenkasse hinsichtlich der Einschränkung des Gestaltungsrechts bzw. der Zustimmung zum Widerspruch gegen die Umdeutung des Reha- in einen Rentenantrag überzeugen zu können, dann sollten Sie bei der Rentenversicherung zunächst fristwahrend Widerspruch einlegen und dann die Krankenkasse kontaktieren. MfG zelda
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