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Erwerbsminderungsrente

von BiancaVladar17.09.2008 | 11:48
1149 Ansichten
2 Antworten

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Hallo, meinem Vater steht wegen eines Arbeitsunfalles Erwerbsminderungsrente zu 100 % zu. Nun bekommt er auch von der BG eine Verletzenrente u. von der privaten Unfall ab 50 % Invali eine mtl. Rente. Wie werden diese Renten alle angerechnet? Gruss B.Vladar

Antworten der Moderation

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Moderation · 1Ihre Vorsorge

Die private Unfallrente bleibt außen vor.

Die BG-RT wird auf die EM-RT angerechnet. Der Grenzbetrag dieser beiden Renten ist der Jahresarbeitsverdienst, der, der Berechnung der BG-RT zu Grunde lag, mal 70% geteilt durch 12. Wird dieser Grenzbetrag überschritten, wird die EM-RT um diesen Betrag gekürzt. Genaue Berechnung können Sie bei einer Auskunfts- und Beratungsstelle der DRV erfragen.

1 Antworten

Schadeam 17.09.2008 | 11:54
Die private Unfallrente wird auf die gesetzliche Rente nicht angerechnet - die bleibt außen vor. Die Rente der BG wird grundsätzlich bei der gesetzlichen Rente berücksichtigt, ob es sich "auswirkt" kann pauschal nicht gesagt werden. Das steht aber im Rentenbescheid, den Sie haben müssten, sonst wüssten Sie ja nicht, dass "die Rente zusteht". ;-) Und wenn Sie diese Berechnung nicht nachvollziehen können - was nicht verwunderlich wäre - wenden Sie sich an eine Außenstelle der RV, dort kann man Ihnen die "Anrechnungsvorschriften" erklären. Rechtsgrundlage ist § 93 SGB VI.
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