Die private Unfallrente bleibt außen vor.
Die BG-RT wird auf die EM-RT angerechnet. Der Grenzbetrag dieser beiden Renten ist der Jahresarbeitsverdienst, der, der Berechnung der BG-RT zu Grunde lag, mal 70% geteilt durch 12. Wird dieser Grenzbetrag überschritten, wird die EM-RT um diesen Betrag gekürzt. Genaue Berechnung können Sie bei einer Auskunfts- und Beratungsstelle der DRV erfragen.