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Experten-Antwort

Erwerbsminderungsrente

von Petra Lechner01.10.2012 | 11:37
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3 Antworten

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Ich erhalte seit 2008 100%-ige Erwerbsminderungsrente. Jetzt habe ich von jemandem gehört, dass ich bereits jetzt bzw. es auch schon vorher möglich gewesen wäre, eine Erhöhung meiner Rente zu beantragen und zwar wegen irgend welcher Staffelung. Es würde seitens der RV die Rente neu berechnet werden, und zwar so, als ob ich weiterhin berufstätig gewesen wäre. Dies wäre wegen der 100%-igen Erwerbsminderung so. Trifft das zu und falls ja, was, wie und wo muss ich das beantragen.

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

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Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Petra Lechner,

die Rente kann nur neu berechnet werden, wenn Sie bereits die Voraussetzungen für eine Altersrente erfüllen sollten. Sofern Sie bereits 60 oder älter sind, sollten Sie sich dazu direkt bei Ihrem Rentenversicherungsträger erkundigen. Dort kann genau geprüft werden, ob Ihnen vielleicht eine vorzeitige Altersrente zusteht.

Ob bei einer Neuberechnung aber mehr Rente herauskommt, kann ich nicht einschätzen. Sofern Sie nicht neben der EM-Rente noch versicherungspflichtig beschäftigt waren, dürfte sich am Rentenbetrag nicht viel ändern. Auf jeden Fall kann es jedoch nicht weniger werden - dafür gibt es einen Besitzschutz.

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2 Antworten

Angelika K.am 01.10.2012 | 11:51
Nein Sie brauchen Ihre Rente nicht neu berechnen zu lassen. Diese ist bei Zuerkennung ( bei Ihnen 2008 ) so berechnet worden .Die Rentenbezugszeiten der vergangenen Jahre sind ja in der Rente bereits als sogenannte Zurechnungszeit enthalten. MFG
Klaus-Peteram 01.10.2012 | 12:29
Durch die sog. Zurechnungszeit vom Eintrtit der EM bis zum 60. Lebensjahr werden Sie bereits bei der Berechnung fer EM-Rente und erstmaligen Zahlung so gestellt, aber ob Sie weiterhin Berufstätig wären ( eben bis zum 60. Lebensjahrt und nach dem Durchschnitt ihrer errworbenen Rentenpunkte ). Eine andere Berechnung gibt es nicht und schon gar nicht " zwischendurch " und/oder auf Antrag. Erst bei Umstellung der EM-Rente in die Altersrente erefolgt eine komplette Neuberechnung und - unter Umständen - dann auch eine höhere Rente. Aber nur falls während der Berentung wieterhin gearbeitet wird und Rentenpunkte selbsr erworbven werden die dann höher sind als die der Zurechnungszeit. Und genau das ist fast immer nicht der Fall.. Die Altersrente ifällt aber auf jeden Fall nicht niedriger aus als die vorherige EM-Rente.
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