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Experten-Antwort

Erwerbsminderungsrente und Krankengeld.

von Lammpie15.11.2017 | 08:35
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5 Antworten

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Habe den Bescheid für die volle Erwerbsminderung rückwirkend zum 1 August 2017 bekommen.Diese wird mir ab 1 Januar 2018 monatlich immer am Ende des Monats ausgezahlt. Da ich noch im Krankenstand bin wollte ich mal nachfragen ob ich bis Ende des Jahres noch Krankengeld bekomme oder ob das Krankengeld jetzt eingestellt wird und ich dann bis Ende Januar ohne Geld da stehe. Vielen Dank im voraus

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo,

die laufende Rentenzahlung erfolgt ab 01.01.2018, so dass Ihnen erstmals Ende Januar 2018 die Rente ausgezahlt wird.

Für die Zeit vom 01.08.2017 bis 31.12.2017 ist eine Nachzahlung entstanden. Auf diese kann ein anderer Leistungsträger, in Ihrem Fall die Krankenkasse, einen Erstattungsanspruch anmelden.

Der Krankenkasse wird das Krankengeld - höchstens jedoch bis zum Betrag Ihrer Nettorente - erstattet. Sofern nach Abrechnung der Nachzahlung noch ein Rentenzahlbetrag übrig bleibt, wird dieser an Sie ausgezahlt.

Mit freundlichen Grüßen

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4 Antworten

Rentencrackam 15.11.2017 | 08:50
Hallo, grundsätzlich zahlt die Krankenkasse bis zum Rentenbeginn, außer wenn Sie vorher ausgesteuert werden. Dann würde § 101 Abs. 1a SGB VI greifen und Sie würden direkt im Anschluss (nahtlos am Folgetag) an die Aussteuerung die Rente erhalten.
Fortitude oneam 15.11.2017 | 10:13
Hallo, Sie sind voll erwerbsgemindert. Die DRV wird mit Ihrer KK ( EMR mit KG) verrechnet. Sollte Ihre Erwerbsminderungsrente höher ausfallen als das KG, dann erhalten Sie noch die Restsumme. Das KG sollte jetzt eingestellt werden. Normalerweise müssten Sie dann für Ende Dezember Ihre Erwerbsminderungsrente erhalten. Beste Grüße und bestmögliche Gesundheit.
Lammpieam 15.11.2017 | 11:25
Vielen Dank für die promte Auskunft
Rentencrackam 15.11.2017 | 16:33
Entschuldigen Sie, ich habe Ihre Frage nur überflogen und bin von einer Zeitrente ausgegangen. Meine Antwort ist damit falsch und kann als gegenstandslos betrachtet werden. Ich bitte den Fauxpas zu entschuldigen.
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