Hallo,
die laufende Rentenzahlung erfolgt ab 01.01.2018, so dass Ihnen erstmals Ende Januar 2018 die Rente ausgezahlt wird.
Für die Zeit vom 01.08.2017 bis 31.12.2017 ist eine Nachzahlung entstanden. Auf diese kann ein anderer Leistungsträger, in Ihrem Fall die Krankenkasse, einen Erstattungsanspruch anmelden.
Der Krankenkasse wird das Krankengeld - höchstens jedoch bis zum Betrag Ihrer Nettorente - erstattet. Sofern nach Abrechnung der Nachzahlung noch ein Rentenzahlbetrag übrig bleibt, wird dieser an Sie ausgezahlt.
Mit freundlichen Grüßen
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