Ihre-Vorsorge Logo
oder
Stellen Sie eine Frage
Zurück
Experten-Antwort

Erwerbsminderungsrente und Teilzeitjob zusätzlich Minijob möglich?

von christopher23.02.2017 | 06:52
3077 Ansichten
5 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

Zur Experten-Antwort springen
Hallo zusammen, ich beziehe eine volle Erwerbsminderungsrente erst mal auf Zeit. Konnte zum Glück bei meinem Arbeitgeber eine Teilzeit-Stelle antreten. Tägliche Arbeitszeit 5 Std. Meine Hinzuverdienstgrenze habe ich fast ausgeschöpft. Kann ich trotzdem einen Minijob annehmen? Dieser gestaltet sich derart, dass ich für einen selbständigen Freund, in Heimarbeit, Versicherungsanträge ausfülle und dem Kunden zu schicke. Die Hinzuverdienstgrenze würde mit dem Minijob überschritten. Kürzt die Rentenversicherung dann meine Rente oder ist jeder Minijob "unschädlich"? Für Antworten bedanke ich mich schon einmal.

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Guten Tag Christopher,

nimmt der Bezieher einer Rente Erwerbsminderung eine Beschäftigung oder selbständige Tätigkeit auf, prüft der Rentenversicherungsträger im ersten Schritt, ob die teilweise Erwerbsminderung, also das im erstmaligen Rentenbescheid erwähnte eingeschränkte Leistungsvermögen und somit die Voraussetzungen für den Rentenanspruch weiterhin vorliegen.

Erst wenn die teilweise Erwerbsminderung weiterhin gegeben ist, wird geprüft, ob und inwieweit die jeweiligen Hinzuverdienstgrenzen eingehalten werden. Die für Sie geltenden Hinzuverdienstgrenzen können Sie Ihrem aktuellen Rentenbescheid entnehmen oder bei Ihrem zuständigen Rentenversicherungsträger erfahren.

Überschreitet die Summe Ihrer Hinzuverdienste die Grenze für eine volle Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung, würde geprüft, ob die Hinzuverdienstgrenze für eine halbe Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung eingehalten wird. Ist das gegeben, würde diese halbe Rente gezahlt. Überschreiten Ihre Hinzuverdienste auch die Grenze für eine halbe Rente wegen teilweiser Erwerbsminderungsrente, würde Ihr Rentenanspruch ruhen.

Übrigens:

Zum 1. Juli diesen Jahres werden die Regelungen zu den Hinzuverdienstgrenzen bei Erwerbsminderungsrenten und die sich daraus ergebenden Teilrenten wegen Erwerbsminderung durch das sogenannte „Flexirentengesetz“ stufenloser gestaltet. Weitere Informationen dazu finden Sie in einer Broschüre zu diesem Thema im Internetangebot der Deutschen Rentenversicherung unter:

http://www.deutsche-rentenversicherung.de/Allgemein/de/Inhalt/5_Services/03_broschueren_und_mehr/01_broschueren/01_national/flexirente_das_ist_neu_fuer_sie.pdf?__blob=publicationFile&v=15

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung

4 Antworten

Kurtam 23.02.2017 | 08:03
volle Erwerbsminderungsrente und Teilzeitjob von 5 Stunden am Tag ist strafbar. In Ihrem Rentenbescheid steht alles haargenau drin über die Hinzuverdienstgrenze. Die Personen habe ich gerne, die volle EMR kassieren und fleißig arbeiten gehen.
christopheram 23.02.2017 | 08:22
Entschuldigung ich habe mich falsch ausgedrückt. Ich beziehe eine Teilerwerbsminderungsrente in voller Höhe. D.h. ich darf leider nur noch 3 bis unter 6 Stunden arbeiten. Daher auch meine tägliche Arbeitszeit von 5 Std. Das mit der Hinzuverdienstgrenze ist mir ja auch vollkommen klar. Mit dem Rentenversicherer ist dies auch geregelt, sonst würden sie ja die Rente nicht zahlen. Mir geht nur darum, ob ich noch einen 450 EUR Job machen dürfte. Lieber Kurt noch ein kleiner Hinweis von mir. Es wäre schön, wenn man erst mal nachfragt bevor man drauf haut. Für mich ist alles Neu. Würde viel lieber Gesund sein, als schon eine Rente beziehen zu müssen.
Jonnyam 23.02.2017 | 08:42
Ab 1.7.2017 ändert sich das Hinzuverdienstrecht. Es sind dann nicht mehr stufenweise Beträge maßgebend. Der anrechnungsfreie Betrag bei Teilerwerbsminderungsrenten richtet sich vielmehr nach dem höchsten Entgelltpunkterwerb in den letzten 15 Kalenderjahren vor Eintritt der verminderten Erwerbsvähigkeit, mindestes aber 0,5 Entgeltpunkte. Das bedeutet: Wer nur sehr niedrige Entgeltpunkte im 15-Jahreszeitraum erworben hat, kann kalenderjährlich 14458,50 € hinzuverdienen. Gibt es ein Kalenderjahr mit einem Entgeltpunkt (= Durchschnittsversicherter) beträgt der Freibetrag bereits 28.917,00 €, bei noch höheren Werten entsprechend mehr. Erst nach Überschreiten dieser Freibeträge setzt eine Anrechnung von 40 % teils auch 100 % des Mehrbetrages ein. Z.B. bei monatlichem Hinzuverdienst von 2500,00 € / Monat = 30000,00 € /Jahr wird die monatliche Teilrente um 36,10 € aus der 40 % Anrechnung und um 54,15 € aus der 100 % Anrechnung geschmälert. Sie bekommen vermutlich noch eine Anfrage des Rentenversicherungsträgers vor dem 1. Juli 2017
Kurtam 23.02.2017 | 08:43
Hallo Christopher, dann nehme alles zurück. Sorry. Wie sich der 450 Euro Job auf Ihre Rente auswirkt kann ich leider nicht beantworten. Zumindest müssen Sie dies Ihren AG mitteilen. Ich gehe mal davon aus das der 450 Euro Job obendrauf auf Ihre Teilzeitstelle kommt. Mfg
Deutsche Rentenversicherung
Sie erhalten Antworten von erfahrenen Expertinnen und Experten der Regionalträger der Deutschen Rentenversicherung (DRV).

Wichtige Hinweise

Ihre Einträge sind öffentlich und können von jedem gelesen werden. Bitte geben Sie daher keinesfalls persönliche Daten an.

Verzichten Sie auf politische Diskussionen. Dieses Forum soll schnell und unkompliziert helfen und ist kein Diskussionsforum.

Achten Sie auf einen friedlichen und respektvollen Umgang ohne Anfeindungen, Unterstellungen und Provokationen jeglicher Art.

Bleiben Sie beim Thema Rente, Altersvorsorge oder Reha. Bei Fragen etwa zum Arbeitslosengeld, zur Krankenversicherung oder bei Steuerfragen müssen unsere Experten leider passen.

Keine Bewertungen, Empfehlungen oder Beratungen zu einzelnen Produkten, Anlageformen etc. Unsere Experten dürfen grundsätzlich nur allgemein und produktunabhängig beraten.

Bitte beachten Sie die weitergehenden Informationen und Nutzungsbedingungen.

Weitere Links


Interessante Artikel

Informationen, Schwerpunkt-Themen und Interviews zu gesetzlicher Rente, privater wie betrieblicher Altersvorsorge sowie Finanzen und Gesundheit.
Time
13 Minuten

Die Riester-Rente ist bald Geschichte. Von 2027 an gilt die neue staatliche Förderung für die private Altersvorsorge. Aber was tun mit dem alten Vertrag? Ein Wegweiser.

Time
10 Minuten

Bei Rentnern mit versicherungspflichtigem Job wurde zuletzt der „Teilrenten-Trick“ zunehmend beliebter: Sie verzichten auf nur 0,1 Promille ihrer Rente, um ihren Anspruch auf Krankengeld zu sichern. Ab 2027 klappt das nicht mehr. Bei der Rentenversicherungspflicht bleibt die 99,99-Prozent-Teilrente nach Erreichen der Regelaltersgrenze jedoch weiterhin nützlich.

Time
8 Minuten

Nach der Rentenerhöhung fragen sich viele Ruheständler: Muss ich jetzt eine Steuererklärung abgeben? Und wovon hängt es ab, ob das Finanzamt Geld will? Das Bundesfinanzministerium hat dazu neue Zahlen, die Rentenversicherung neue Beispielrechnungen vorgelegt. Ein Leitfaden.

Time
13 Minuten

Bis zu 2.000 Euro Arbeitslohn kann steuerfrei hinzuverdienen, wer im Alter sozialversicherungspflichtig beschäftigt ist. Doch wie wirken Job, eigene Altersrente und Hinterbliebenenrente zusammen? In 8 konkreten Fällen zeigen wir, ob Sie mit einem Plus oder einem Minus rechnen können.

Time
8 Minuten

Ein Pflegefall lässt den Finanzbedarf sprunghaft steigen. Doch mit diesen sechs staatlichen Hilfsangeboten und gezielter privater Vorsorge sichern Sie sich vor finanzieller Notlage.

Time
6 Minuten

Länger im Erwerbsleben bleiben und später in den Ruhestand treten: Um dieses Verhalten zu fördern, setzt die Politik viele Anreize. Doch nicht jeder Plan einer „Kombi-Rente" geht finanziell auf, wie sich vor Gericht gezeigt hat.

Bleiben Sie auf dem Laufenden

Verpassen Sie kein Thema mehr.

Unser Newsletter informiert Sie regelmäßig und aktuell rund um die Themen Rente, Finanzen, Gesundheit und Soziales. Keine Werbung und 100% kostenlos.

Kontakt zur Deutschen Rentenversicherung

Wie können wir Ihnen weiterhelfen?
Icon Telefon
Kostenloses Servicetelefon
Mo. – Do. 08:00 – 19:00, Fr. 08:00 – 15:30
Logo Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung

Rechtliches

Service

Kostenlos und jederzeit abbestellbar – nach dem Absenden wählen Sie Themen und Rhythmus.

Logo klein Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung
© Ihre-Vorsorge 2026