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Experten-Antwort

Erwerbsunfähigkeitsrente und Wiedereinstieg ins Arbeitsleben

von Birgit Eilbacher22.09.2013 | 14:26
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Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Ich beziehe seit 2001 bis heute eine Erwerbsunfähigkeitsrente.Ich war Sozialarbeiterin und nach einer sehr schweren Krebserkrankung konnte ich nicht mehr arbeiten.Meine Rente ist eine unbefristete.Leider ist sie sehr gering,so daß ich in den letzten Jahren immer diese Minijobs zusätzlich machte.Aber auch das war und ist finanziell eng.Bin alleinerziehend mit einer 19jährigen Tochter.Gegen alle Prognosen ist mein gesundheitlicher Zustand zum großen Glück sehr gut und stabil.Ich trage mich mit dem Gedanken,die Rente aufzugeben und weider voll in meinem Beruf als Sozialarbeiterin zu arbeiten.Natürlich eine schwierige Entscheidung,die Rente aufzugeben,die ich ja so wohl nie mehr erhalten würde.Ich hörte jetzt,man könne die EU-Rente quasi aussetzen,d.h,anfangen zu arbeiten,kein Rente mehr beziehen und auszuprobieren ob es klappt.Die Rente wäre somit "auf Eis gelegt", der Status würde aber bleiben und man könne sie auch wieder zurückerhalten,wenn man z.B. im schlechtesten Fall wieder krank werden würde oder merken würde das das mit der Arbeit doch eine Überforderung wäre.Das ist mir neu,Hat mir auch bei der BfA nie jemand gesagt.Wißt Ihr etwas darüber? Hl Birgit

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

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Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Die Aufnahme einer Beschäftigung ist von Ihnen auf jeden Fall Ihrem Rentenversicherungsträger mitzuteilen.

Auch bei einer Rente wegen voller Erwerbsminderung können grundsätzlich mehr als 450 Euro hinzuverdient werden. Die Rente würde dann unter Berücksichtigung der Hinzuverdiensthöhe in geringerer Höhe gezahlt. Die für Sie maßgeblichen Hinzuverdienstgrenzen können Sie bei Ihrem Rentenversicherungsträger erfragen.

Sofern Sie allerdings eine Beschäftigung von 3 Stunden und mehr am Tag aufnehmen, wird Ihr Rentenversicherungsträger prüfen (müssen), ob Sie auch weiterhin voll erwerbsgemindert sind. Ggf. stünde Ihnen dann nur noch eine Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung oder gar keine Rente mehr zu.

Im Übrigen kann ich mich den Ausführungen von „=//=“ nur anschließen.

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6 Antworten

=//=am 23.09.2013 | 09:56
Dadurch, dass die Erwerbsminderungsrente solange "gezahlt" wird, ob in voller oder teilweiser Höhe, bis die höchste Hinzuverdienstgrenze überschritten wird, läßt es sich regeln, die Rente "nicht mehr (ausgezahlt) zu bekommen". Es ist aber durchaus möglich, dass bei einer Vollzeitbeschäftigung des EM-Rentners auch der Grundanspruch geprüft wird. Also Vorsicht! Aus meiner Erfahrung heraus würde ich Ihnen empfehlen, nicht gleich Vollzeit zu arbeiten. Leider überschätzen sich manche und müssen nach ein paar Wochen/Monaten die Arbeit wieder aufgeben. Gerade weil bei Ihnen eine Rente auf Dauer bewilligt wurde, bestehen doch einige Zweifel. Aber verzichten Sie NIE auf die EM-Rente. Sie würden es einmal bitter bereuen. Es ist ja wohl klar, dass die DRV Bund (BfA gibt´s schon lange nicht mehr) ihre Rentner darauf nicht aufmerksam macht. Im Rentenbescheid sind allerdings die Mitwirkungspflichten aufgeführt, die Aufnahme einer Beschäftigung unverzüglich zu melden und wann die Rente bei Hinzuverdienst zusteht.
Birgit Eilbacheram 23.09.2013 | 12:28
Erstmal herzlichen Dank für Ihre Antwort.Ich stimme Ihnen zu,mein Problem ist nur,daß ich von einer Teilzeitbeschäftigung als Sozialarbeiterin nicht leben kann.Deswegen muß ich Vollzeit arbeiten.Eine andere Lösung sehe ich augenblicklich nicht. Gruß B.E.
=//=am 23.09.2013 | 14:19
Aber ist eine Teilzeitbeschäftigung PLUS Rente soviel weniger als eine Vollzeitbeschäftigung OHNE Rente? Außerdem haben Sie bei Gewährung einer vollen EM-Rente auf Dauer evtl. einen Anspruch auf Grundsicherung. Und was wollen Sie machen, wenn Sie einem Vollzeit-Job nachgehen und Sie schaffen es nicht auf Dauer? Nochmal: Überlegen Sie es sich sehr gut, was Sie sich zumuten (können). Ist Ihre Tochter noch in Ausbildung?
Birgit Eilbacheram 23.09.2013 | 15:55
Herzlichen Dank für Ihre Unterstützung.Meine Tochter,19 Jh.ist noch in der Schule und macht 2014 im Sommer Abitur. Was bedeutet Teilzeitbeschäftigung und Rente?Ich denke,ich darf nuur 450 Euro zu der Erwerbsunfähigkeitsrente dazuverdieben? Grundsicherung ist doch nur so viel wie Hartz IV,oder??? Nochmal danke B.
=//=am 23.09.2013 | 16:31
Auch für eine volle EM-Rente gibt es gestaffelte Hinzuverdienstgrenzen; für die volle EM-Rente in VOLLER Höhe = 450,- EUR, dann gibt es noch die HZVG für eine 1/4-Rente, eine 1/2-Rente und eine 3/4-Rente. Für letztere (Teil-)Renten können Sie die individuellen HZVG bei der DRV erfragen! Wenn Sie also eine Teilzeitbeschäftigung von mehr als 3 Stunden pro Tag bzw. mehr als 15 Std. pro Woche ausüben, wären die nexthöheren Hinzuverdienstgrenzen zu prüfen, evtl. aber auch, ob die Beschäftigung auf Kosten der Restgesundheit geht. Evtl. stünde Ihnen dann nur noch eine teilweise EM-Rente zu. Ich kenne Ihr von der DRV festgestelltes Leistungsvermögen nicht. Zunächst sollten Sie sich die Hinzuverdienstgrenzen von der DRV Bund bestätigen lassen. Ein Beispiel: Angenommen, die HZVG für eine 3/4-Rente beträgt 700,- EUR, dann hätten Sie zwar 1/4 Rente weniger, aber Sie könnten bis brutto 700,- EUR dazuverdienen (entspricht in etwa dem Lohn bei einem Teilzeit-Job über 450,- EUR). Wie die medizinische Seite bewertet wird, weiß im Forum allerdings niemand. Wenn Sie sich bei der DRV Bund erkundigen sollten, sagen Sie aber NIEMALS, dass sich Ihr Gesundheitszustand sehr gebessert hat, sondern nur, dass Sie sich aufgrund der niedrigen Rente zusätzlich einen Job suchen müssen und dafür die Höhe der Hinzuverdienstgrenzen wissen wollen. ;-) Grundsicherung wird vom Grundsicherungsamt (im Landratsamt) gezahlt. Ob Sie einen Anspruch darauf haben und ggfls. in welcher Höhe, weiß ich natürlich nicht. Sie können aber einen Antrag stellen, weil Sie eine EM-Rente auf Dauer beziehen. Evtl. erhalten Sie auch ergänzende Leistungen vom Sozialamt, weil Ihre Tochter kein eigenes Einkommen hat. Probieren kostet nichts, nur etwas Zeit und Mühe für die Anträge.
Angelika Simsam 18.06.2015 | 15:01
Hallo Birgit, lese gerade Ihre Beiträge. Was ist daraus geworden? Ich stehe vor dem gleichen Problem.Allerdings ist mrine Rente hoch und ich werde 61 Jahre alt. Möchte aber unbedingt noch eine berufsbegleitende Ausbildung als examinierte Pflegekraft machen, allerdings in Teilzeit. Lg Angelika
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