Die Aufnahme einer Beschäftigung ist von Ihnen auf jeden Fall Ihrem Rentenversicherungsträger mitzuteilen.
Auch bei einer Rente wegen voller Erwerbsminderung können grundsätzlich mehr als 450 Euro hinzuverdient werden. Die Rente würde dann unter Berücksichtigung der Hinzuverdiensthöhe in geringerer Höhe gezahlt. Die für Sie maßgeblichen Hinzuverdienstgrenzen können Sie bei Ihrem Rentenversicherungsträger erfragen.
Sofern Sie allerdings eine Beschäftigung von 3 Stunden und mehr am Tag aufnehmen, wird Ihr Rentenversicherungsträger prüfen (müssen), ob Sie auch weiterhin voll erwerbsgemindert sind. Ggf. stünde Ihnen dann nur noch eine Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung oder gar keine Rente mehr zu.
Im Übrigen kann ich mich den Ausführungen von „=//=“ nur anschließen.