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Erziehungsrente

von Stine17.11.2008 | 11:07
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22 Antworten

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Ich bin Witwe. Meine Witwenrente kommt nicht zur Auszahlung, weil mein Kind über 18 Jahre ist. D.h. mir steht nur noch die Kleine Witwenrente zu und meine Verdienst ist zu hoch. Mein neuer Partner hat ein zehnjährigen Sohn, der bei uns im Haushalt lebt und daher auch von mir erzogen wird. Nun empfahl man mir, Rentensplitting bzgl. meines verstorbenen Ehemannes zu beantragen, damit ich in Genuss der Eriehungsrente für meinen Stiefsohn käme. Geht das und was ist von diesem Rat zu halten?

Antworten der Moderation

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Moderation · 1Ihre Vorsorge

Wenn Sie die WW-RT nach neuem Recht erhalten können Sie das Rentensplitting durchführen lassen. Die Erziehungsrente, aufgrund des Rentensplittings, erhalten Sie nicht da Sie kein Kind im Sinne des §46 Abs. 2 SGB VI haben. Wird das Kind ein Stiefkind, dann haben Sie wiederum kein Anspruch auf Erziehungsrente, da Sie dann wieder verheiratet sind.

21 Antworten

Rosannaam 17.11.2008 | 11:23
Hallo Stine, um einen Anspruch auf eine Erziehungsrente zu erhalten, nützt Ihnen ein Rentensplitting NICHTS! Eine Erz.Rente wird u.a. dann gezahlt, wenn IHRE Ehe nach dem 30.06.1977 geschieden war (was nicht der Fall war!)und Ihr geschiedener Ehemann gestorben ist, UND wenn Sie ein EIGENES KIND oder ein Kind des geschiedenen Ehegatten erziehen..... (also ein Stiefkind aus DIESER Ehe) ... Diese beiden Voraussetzungen sind nicht erfüllt, da es sich um ein Stiefkind Ihres Lebenspartners handelt. Vergessen Sie das Rentensplitting in dieser Hinsicht. MfG Rosanna. Sie
@rosanna @Stineam 17.11.2008 | 11:39
@osanna Schauen Sie sich bitte mal den § 47 Absatz 3 SGB VI an. Damit kann eine Erziehungsrente nach einem Rentensplitting in Frage kommen, wenn hier das neue H-Recht massgeblich ist. Als eigenes Kind gilt auch ein Stiefkind. @Stine Als Stiefkind zählt das Kind nur, wenn Sie den Vater des Kindes geheiratet haben. Dann wäre allerdings ein Rentensplitting bezgl. Ihres verstorbenen Ehemannes ausgeschlossen. Insofern wird dieser Sachverhalt hier nicht auf Sie anzuwenden sein.
Rosannaam 17.11.2008 | 14:24
DAS war doch gar nicht gefragt. Eine Erziehungsrente könnte trotz Rentensplitting grundsätzlich erst gewährt werden, wenn @Stine den JETZIGEN Lebenspartner heiraten würde, dieser versterben würde und sie das Kind des Ehemannes / ihr Stiefkind erziehen würde. Aber in Bezug auf ihre bisherige Witwenrente und "nachträgliches" Rentensplitting - und das war ja die Frage - ist eine Erziehungsrente nicht möglich.
Rosannaam 17.11.2008 | 15:32
Das letzte (unnötige) Wort hatten gerade SIE! Sie haben eh keinen Schimmer vom Rentenrecht. Halten Sie sich doch am Besten mal aus allem raus...
?-?am 17.11.2008 | 14:48
Rosanna muss aber auch immer das letzte Wort haben!
hexe811am 19.11.2008 | 06:27
Ich hab die witwenrente nach dem vorletzten Ehemann beantragte und die Erziehungsrente.Bekommt man von beiden Rentenversicherung es ausgezahlt oder hebt sich die eine gegen die andere höhere auf.
Rosannaam 19.11.2008 | 10:17
Hallo hexe811, es wäre sinnvoller gewesen, die Frage in einem neuen Thread zu stellen. Denn so weit hinten sieht sie fast niemand mehr... ich auch nur durch Zufall. Die Erziehungsrente ist eine Rente aus EIGENER Versicherung. Sie wird deshalb als EINKOMMEN auf die Witwenrente nach dem vorletzten Ehegatten angerechnet (§ 97 SGB VI), wobei dies nur insoweit erfolgt, als die Freibeträge überschritten werden. Maßgebend ist die NETTO-Rente: Brutto-Rente nach Abzug des KV- und Pflegeversicherungsbeitrages + 3 % pauschal. Der Freibetrag ist 701,18 EUR ZUZÜGLICH 148,74 EUR für jedes waisenrentenberechtigte Kind (also für jedes Kind unter 18 Jahren, das Sie erziehen). MfG Rosanna.
hexe811am 19.11.2008 | 10:29
Ist alles bischen schwierig.Ich hab die witwenrente nach dem vorletzten mann beantragt.ich bin zwar wieder verheiratet gewesen,aber wieder geschieden.ich betreu noch den Sohn aus der ersten Ehe,er ist 14 Jahre und bekommt ja auch die halbwaisenrente.nun sagte man mir ich soll beides beantragen,also witwenrente aus der rentenversicherung meines exmannes und die erziehungsrente aus meiner rentenversicherung.
hexe811am 19.11.2008 | 10:34
Ist alles so schwierig zu überblicken,mit den rentenansprüchen und wo man die fragen stellen soll.weil es ja auch 2 renten sind,die ich da beantragt habe.Leider muss man sich ja auch die infos überall zusammensuchen,weil bei der antragstelle der rente,hatte mir keiner gesagt das mir die witwenrente zusteht auch nach der scheidung
Rosannaam 19.11.2008 | 10:38
Es ist richtig: Nach der Auflösung (Scheidung) der 2. Ehe steht Ihnen wieder die Witwenrente aus der Versicherung des 1. Ehemannes zu (die bei der 2. Eheschließung eingestellt und abgefunden wurde). Aus der 2. Ehe haben Sie Anspruch auf Erziehungsrente aber NUR, wenn Ihr 2. geschiedener Ehemann (!)verstorben ist. Ist dies überhaupt der Fall? Wenn er noch lebt, haben Sie keinen Anspruch auf die Erziehungsrente! Und selbstverständlich hat Ihr Sohn aus 1. Ehe mindestens bis zum 18. Lebensjahr Anspruch auf Halbwaisenrente. Wenn Sie noch Fragen haben, bin ich gerne bereit, sie zu beantworten.
hexe811am 19.11.2008 | 10:47
also mir haben sie gesagt ich würde die erziehungsrente für meinen sohn aus der ersten ehe bekommen,weil sein vater verstorben ist und ich ihn ja weiterhin betreue.mein 2.exmann lebt noch ist aber wieder verheiratet.mit ihm hab ich noch eine tochter,die aber in der erste ehe noch geboren worden ist,aber sie hat ja keine ansprüche,weil die vaterschaft ja vom 2 ehemann anerkannt wurde und das kind meinen nachnamen dann angenommen hat.da sind soviele fragen die dann offen sind wenn so fälle eintreten
hexe811am 19.11.2008 | 11:57
Also wie gesagt mir wurde gesagt ich hab anspruch auf die witwenrente nach dem vorletzten mann.ich hab ihr so ein infoheft,wo drinsteht das sie witwenrente mir wohl zusteht und wenn man geschieden ist die erziehungsrente und das die höhere rente nur ausgezahlt wird.und wenn ich ehrlich bin ich blick da garnicht mehr durch.ich hab dann gestern einfach mal beide beantragt und hoffe das ich mir eine davon zusteht,so wie mir gesagt worden ist.dann gibt es noch eine betriebliche altersvorsorge wo mein sohn auch eine halbwaisenrente bezieht und wenn ich die witwenrente bekomm das mir da auch was zusteht.
Rosannaam 19.11.2008 | 11:49
Also - wenn Sie von Ihrem ERSTEN Ehemann GESCHIEDEN waren, haben Sie NUR Anspruch auf die Erziehungsrente und keinesfalls Anspruch auf Witwenrente! Witwenrente von Ihrem 1. Ehemann können Sie nur erhalten, wenn Sie zum Zeitpunkt des Todes mit ihm verheiratet waren. DANN besteht aber kein Anspruch auf eine Erziehungsrente! Es gibt nur ein entweder - oder! Hatten Sie denn vor der 2. Eheschließung schon einen Anspruch auf Witwenrente? Wenn ja, besteht NUR wieder DIESER Anspruch auf Witwenrente !!! Sorry, ich verstehe nicht ganz, was Ihnen da erzählt worden ist....
Rosannaam 19.11.2008 | 12:04
Sie haben meine Frage immer noch nicht beantwortet: Waren Sie von Ihrem 1. Ehemann geschieden??? Wenn ja > Erziehungsrente Wenn nein > Witwenrente BEIDES zusammen gibt es nicht!
hexe811am 19.11.2008 | 12:09
Ja bin vom 1.Ehemann geschieden.Und hatte vier kinder mit ihm,wovon 2 kinder die halbwaisenrente beziehen.ich war danch noch mal verheiratet aber auch wieder geschieden und leb mit den kindern allein
hexe811am 19.11.2008 | 12:20
Aso splitting kommt garnicht in frage.ich habe die witwenrente nach dem vorletzten mann beantragt und die erziehungsrente,weil mir auf dem amt keiner sagen konnte welche denn nun für mich in frage kommt.das der ehe des verstorbenen ist ein kind noch minderjährug und wird von mir erzogen
Rosannaam 19.11.2008 | 13:08
Dann haben Sie NUR Anspruch auf Erziehungsrente! Denn durch die Scheidung von Ihrem 1. Ehemann waren Sie ja nicht mehr WITWE, da Sie zum Zeitpunkt seines Todes nicht mehr mit ihm verheiratet waren. DAS hätte man Ihnen bei der Rentenantragstellung aber auch so sagen können...
hexe811am 19.11.2008 | 16:58
Wie gesagt hab hier auch ein Infoheft von der deutschen Rentenversicherung und da steht drin das auch die witwenrente nach dem vorletzten mann geht.Naja ich muss es abwarten was bei den Anträgen rauskommt,weil auch ein anwalt meinte witwenrente.
Rosannaam 19.11.2008 | 17:43
Hallo hexe811, gestatten Sie mir eine Frage: Weshalb stellen Sie hier einen Eintrag ins Forum, ich erkläre Ihnen X-mal, WAS Sie erhalten können und was nicht, und Sie glauben es immer noch nicht??? Selbstverständlich gibt es auch die Witwenrente nach dem vorletzten Ehegatten. ABER Sie WAREN doch nicht die Witwe Ihres 1. Ehemannes, weil Sie geschieden waren! Ich hab´s Ihnen doch wirklich groß und breit erklärt. Aber wenn der Anwalt es besser weiß, dann bitte.... er freut sich bestimmt über Geldgeschenke. Also bei manchen Leuten kann man schon verzweifeln, weil sie gar nix annehmen. Wozu mache ich mir dann überhaupt die Mühe? KOPFSCHÜTTEL....
hexe811am 19.11.2008 | 18:07
also ich erkundige mich immer überall und gründlich.auch ein expert sagte mir hier die witwenrente.also mal nicht direkt so angreifen. Wenn ihnen hier ein experte schreibt diese oder jene rente muss ja auch was dran sein.oder lieg ich da verkehrt? und wie gesagt jeder sagt was anderes und man wird nicht schlau raus also versucht man soviel info darüber zubekommen wie geht.Und der anwalt nimmt nichts dafür ein ist ein guter freund der familie.also auch nicht über anwälte schimpfen.aber danke für die ganzen tips und ratschläge
Rosannaam 20.11.2008 | 10:12
Wenn Sie keine konkreten Angaben machen, wie Sie es bei mir auch erst nach vielen Nachfragen getan haben, ist völlig klar, dass Sie von jedem eine andere Antwort bekommen. Außerdem hat der Experte auf IHRE Beiträge überhaupt nicht geantwortet, sondern auf den Beitrag von @Stine!Da lag der Fall auch total anders. Und bei allem Verständnis: ich bin auch eine Mitarbeiterin der DRV und habe Ihnen eine korrekte Auskunft gegeben. Da Sie von Ihrem 1. Ehemann GESCHIEDEN waren, gibt´s keine WITWENRENTE, sondern nur die Erziehungsrente. Wenn Ihnen der Anwalt etwas anderes gesagt hat, ist dies schlichtweg FALSCH! Ich bestreite keineswegs die Kompetenz der Anwälte, aber im Sozialrecht kennen sich eben nicht alle genügend aus. Oder Sie haben falsch oder unzureichend gefragt. Es ist völlig in Ordnung, wenn Sie sich hier im Forum melden und fragen. Wenn aber so GAR NICHTS angenommen wird, ist dies für den User, der antwortet, schon ein bißchen ärgerlich. Aber nichts für ungut. MfG Rosanna.
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