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EU-Rente

von ratlos195115.01.2008 | 21:45
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7 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Guten Abend, aufgrund meiner chron. Erkrankung (Lungenemphysem), fällt es mir zunehmend schwerer meinen Beruf als Berufskraftfahrer im Fernverkehr auszuüben. Ich bin seit 6 1/2 Wochen arbeitsunfähig geschieben und der behandelnde Arzt befürwortet einen Antrag auf EU-Rente zu stellen. Meine Frage lautet nun, welche Unterlagen brauche ich dazu und was passiert wenn dieser Antrag abgelehnt wird??? Ich bin Jahrgang 1951, habe 45 Beitragsjahre und eine Schwerbehinderung von 70%. Mit freundlichen Grüßen

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2
Moderation · 1Ihre Vorsorge

Ich kann mich den Ausführungen von "Schade" nur anschließen.

Ergänzend möchte ich noch hinzufügen, dass grundsätzlich nur dann teilweise bzw. volle Erwerbsminderung vorliegt, wenn Sie aus gesundheitlichen Gründen auf dem ALLGEMEINEN ARBEITSMARKT (und damit ist grundsätzlich jede Art von Tätigkeit gemeint) keine 6 bzw. 3 Stunden täglich mehr arbeiten können.

Den Rentenantrag können Sie sowohl bei Ihrer Stadt-/Gemeindeverwaltung, einem unserer Versichertenältesten oder einer unserer Auskunfts- und Beratungsstellen aufnehmen lassen. Die für Sie nächstgelegene Auskunfts- und Beratungsstelle können Sie auf dieser Seite unter "Service - Beratungsstellen" durch Vorgabe Ihres Wohnortes bzw. Ihrer Postleitzahl ermitteln. Dort kann man Sie auch hinsichtlich einer möglichen Altersrente ab 60 Jahre plus X Monate beraten.

Moderation · 2Ihre Vorsorge

Ja, sicher wäre bei "ratlos1951" auch zu prüfen, ob eine Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung bei Berufsunfähigkeit (§ 240 SGB VI) in Betracht kommt, wenn er seine letzte Tätigkeit keine 6 Stunden täglich mehr ausüben kann. Hierbei stellt sich dann aber auch immer noch die Frage, ob er nicht noch in einem anderen zumutbaren Beruf 6 Stunden oder mehr täglich arbeiten kann.

Nur die Frage, ob er nun teilweise oder voll erwerbsgemindert ist oder teilweise Erwerbsminderung bei Berufsunfähigkeit vorliegt, kann hier im Forum niemand beantworten.

5 Antworten

Schadeam 16.01.2008 | 08:08
über die Erfolgsaussicht eines Antrages auf EM Rente kann hier im Forum allenfalls spekuliert werden. Keiner weiß wie die Einschränkungen sind, welche Tätigkeiten noch möglich sind und welche nicht. Würde die Rente abgelehnt, hieße das, dass Sie grundsätzlich noch arbeiten können. Und in diesem Fall müssten Sie entweder beim bisherigen Arbeitgeber oder woanders eine geeignete Arbeit suchen, bzw. Sie werden spätestens nach Ablauf des Krankengeldes arbeitslos. Für den Rentenantrag brauchen Sie Ihre letzte Rentenauskunft, falls noch Zeiten unklar sind, müssen Sie diese belegen und möglichst die ärztlichen Unterlagen, die Ihre Erwerbsminderung belegen. Außerdem Bankverbindung, Personalausweis, und wo sie krankenversichert sind und in der Vergangenheit waren, wissen Sie sicherlich.
Laraam 16.01.2008 | 07:54
Vor Antragstellung empfihelt es sich, sich umfassend zu informierten: z.B.: http://www.rentenburo.de/index0.html MERKBLATT Gewährung öffentlicher Leistungen wegen gesundheitlicher Einschränkungen FG Lara
Helmiam 16.01.2008 | 12:25
So ganz kann ich den Ausführungen von "Expertin" nicht folgen: "Allgemeiner Arbeitsmarkt - jegliche Art der Tätigkeit" ?? User ratlos1951 ist doch 1951 geboren. Da dies erhebliich vor 1961 liegt, trifft für ihn doch noch die "alte" Regelung "Erwerbsminderung wegen Berufsunfähigkeit" zu und er muss sich nicht auf den allgemeinen Arbeitsmarkt verweisen lassen. Bitte Aussage noch mal prüfen und richtigstellen
Schadeam 16.01.2008 | 12:40
natürlich könnte ratlos 1951 die halbe Rente bekommen, wenn er "berufsunfähig" ist. Der Hinweis hilft aber auch nur bedingt weiter, weil im Forum keiner weiß ob dies der Fall ist. Somit muss die Rentenentscheidung abgewartet werden.
pro-fess-oram 16.01.2008 | 13:16
Überwiegend üben Kraftfahrer keinen Lehrberuf aus, sie kommen häufig aus anderen Berufen. Ich kenne hier Fälle die als Maler, Heizungsbauer, Friseur gearbeitet haben. Dies hat zur Folge, das auch Berufsunfähigkeit nicht vorliegen kann, weil auf andere angelernte Tätigkeiten verwiesen werden muss.
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