Ich kann mich den Ausführungen von "Schade" nur anschließen.
Ergänzend möchte ich noch hinzufügen, dass grundsätzlich nur dann teilweise bzw. volle Erwerbsminderung vorliegt, wenn Sie aus gesundheitlichen Gründen auf dem ALLGEMEINEN ARBEITSMARKT (und damit ist grundsätzlich jede Art von Tätigkeit gemeint) keine 6 bzw. 3 Stunden täglich mehr arbeiten können.
Den Rentenantrag können Sie sowohl bei Ihrer Stadt-/Gemeindeverwaltung, einem unserer Versichertenältesten oder einer unserer Auskunfts- und Beratungsstellen aufnehmen lassen. Die für Sie nächstgelegene Auskunfts- und Beratungsstelle können Sie auf dieser Seite unter "Service - Beratungsstellen" durch Vorgabe Ihres Wohnortes bzw. Ihrer Postleitzahl ermitteln. Dort kann man Sie auch hinsichtlich einer möglichen Altersrente ab 60 Jahre plus X Monate beraten.