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Experten-Antwort

EU-RENTE

von Martin17.10.2017 | 23:43
539 Ansichten
3 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Liebes Forum, kann man im Alter von 63 +0 mit 44 Jahren Rentenbeitragszeit abschlagsfrei in die EU Rente ,falls diese denn genehmigt würde.Was bedeutet in diesem Fall abschlagsfrei ? Bin Jahrgang 1955. Vielen Dank für Infos aus dem Forum Martin

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Martin,

der Antwort von "Werner67 " kann ich zustimmen. Ergänzend möchte ich noch darauf hinweisen, dass - für den Fall dass eine Erwerbsminderung nicht vorliegt - noch folgende Möglichkeiten für eine Altersrente bestehen:

- mit 63 Jahren und 6 Monaten besteht ggf. auch Anspruch auf Altersrente für besonders langjährig Versicherte (ohne Abschläge), wenn die Wartezeit von 45 Jahren erfüllt ist (§ 236b SGB VI) oder

- ab 63 Jahren könnte eine Altersrente für langjährig Versicherte mit Abschlägen bezogen werden, wenn die Wartezeit von 35 Jahren erfüllt ist; der Abschlag beliefe sich dann allerdings auf 9,9 Prozent.

Weitere Hinweise und Erläuterungen zu den einzelnen Altersrenten finden Sie insbesondere auch in folgender Broschüre:

http://www.deutsche-rentenversicherung.de/Allgemein/de/Inhalt/5_Services/03_broschueren_und_mehr/01_broschueren/01_national/die_richtige_altersrente_fuer_sie.pdf?__blob=publicationFile&v=22

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung

2 Antworten

Fortitude oneam 18.10.2017 | 06:39
Hallo Martin, Sie können mit 65/63 Jahren und 9 Monaten Abschlagsfrei ( ohne Abschläge) in die Rente/mit GdB gehen. Jeder weiterer Monat früher kostet Ihnen 0,3% Abschlag. Beste Grüße und bestmögliche Gesundheit.
Werner67am 18.10.2017 | 07:09
Wenn Sie mindestens 35 Jahre Pflichtbeitragszeiten haben, könnten Sie bereits mit 63 abschlagsfrei in die EM-Rente gehen (§ 77 Abs. 4 i.V.m § 264d SGB VI). Auf die 35 Jahre sind dieselben Zeiten anrechenbar wie auf die Wartezeit von 45 Jahren. Abschlagsfrei bedeutet hier, dass die Rente aus allen bis zum Leistungsfall gezahlten Beiträgen berechnet wird ohne zusätzliche Kürzung. Gruß Werner.
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