Hallo Martin,
der Antwort von "Werner67 " kann ich zustimmen. Ergänzend möchte ich noch darauf hinweisen, dass - für den Fall dass eine Erwerbsminderung nicht vorliegt - noch folgende Möglichkeiten für eine Altersrente bestehen:
- mit 63 Jahren und 6 Monaten besteht ggf. auch Anspruch auf Altersrente für besonders langjährig Versicherte (ohne Abschläge), wenn die Wartezeit von 45 Jahren erfüllt ist (§ 236b SGB VI) oder
- ab 63 Jahren könnte eine Altersrente für langjährig Versicherte mit Abschlägen bezogen werden, wenn die Wartezeit von 35 Jahren erfüllt ist; der Abschlag beliefe sich dann allerdings auf 9,9 Prozent.
Weitere Hinweise und Erläuterungen zu den einzelnen Altersrenten finden Sie insbesondere auch in folgender Broschüre:
http://www.deutsche-rentenversicherung.de/Allgemein/de/Inhalt/5_Services/03_broschueren_und_mehr/01_broschueren/01_national/die_richtige_altersrente_fuer_sie.pdf?__blob=publicationFile&v=22