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Experten-Antwort

EU Rente

von Christine21.03.2018 | 17:26
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2 Antworten

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Ich bekomme seit 1997 EU Rente , am Anfang musste ich aller zwei Jahre diese neu beantragen. Seit 2008 wurde der Zeitraum der neu Beantragung auf drei Jahre gesetzt. Wie viel Jahre muss ich die Neubeantragung (Weitergewährung) meiner Rente noch machen. Ich habe was von Neun Jahren gelesen und bin mir nicht sicher. Wenn das stimmt ,was muss oder kann ich bei der Rentenversicherung beantragen. Für eine Antwort vom Fachleuten wäre ich Dankbar. MfG

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Christine,

ein Rente aus gesundheitlichen Gründen darf max. auf einen Gesamtzeitraum von 9 Jahren befristet werden, soweit sind ihre Informationen richtig.

Es gilt jedoch eine Ausnahme für Arbeitsmarktrenten. Diese dürfen immer wieder befristet werden.

Da ihre Rente seit 20 Jahren gezahlt und weiterhin befristet ist, gehe ich davon aus, dass sie eine arbeitsmarktabhängige Erwerbsminderungsrente beziehen.

Sollte dies der Fall sein, so kann man sicherlich einen Antrag auf volle Erwerbsminderung aus rein gesundheitlichen Gründen stellen. Dies ist dann jedoch wieder ein neu zu bescheidender Antrag mit offenem Ausgang (dann kann man auch die eh schon stattfindende regelmäßige Überprüfung weiter laufen lassen)

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1 Antworten

Christianam 21.03.2018 | 17:43
Hallo, du bekommst seit nunmehr 20 Jahren EU (alt)/ EMR(neu). Demnach sind die 9 Jahre bereits vergangen. Und nun? Was meinst du? Mfg
Deutsche Rentenversicherung
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