Hallo Christine,
ein Rente aus gesundheitlichen Gründen darf max. auf einen Gesamtzeitraum von 9 Jahren befristet werden, soweit sind ihre Informationen richtig.
Es gilt jedoch eine Ausnahme für Arbeitsmarktrenten. Diese dürfen immer wieder befristet werden.
Da ihre Rente seit 20 Jahren gezahlt und weiterhin befristet ist, gehe ich davon aus, dass sie eine arbeitsmarktabhängige Erwerbsminderungsrente beziehen.
Sollte dies der Fall sein, so kann man sicherlich einen Antrag auf volle Erwerbsminderung aus rein gesundheitlichen Gründen stellen. Dies ist dann jedoch wieder ein neu zu bescheidender Antrag mit offenem Ausgang (dann kann man auch die eh schon stattfindende regelmäßige Überprüfung weiter laufen lassen)