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Experten-Antwort

EU-Rente

von Hans07.09.2011 | 23:34
1619 Ansichten
3 Antworten

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Ich beziehe seit 2003 eine halbe EU-Rente mit 10,8% Abschlag. Gehe ich mit 65 Jahren regulär in Altersrente, habe ich dann immer noch die 10,8% Abschlag?

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Hans,

Sie beziehen seit 2003 vermutlich eine teilweise Erwerbsminderungsrente mit Abschlägen (verringerter Zugangsfaktor).

Ist nach einer Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung eine Folgerente zu gewähren (z. B. Altersrente), wird gem. § 77 Abs. 3 Satz 2 SGB 6 der bisherige Zugangsfaktor nur für die Hälfte der Entgeltpunkte der Vorrente übernommen. Für die übrigen Entgeltpunkte ist der Zugangsfaktor neu zu bestimmen.

Der nahtlose Bezug einer Regelaltersrente würde also auch weiterhin einen geminderten Zugangsfaktor für die Hälfte der Entgeltpunkte, die der Berechnung für die teilweise Erwerbsminderungsrente zugrundelagen, beinhalten.

In Ihrem Fall sollten Sie sich jedoch beraten lassen, ob nicht ggf. auch schon ein früherer Altersrentenbezug möglich wäre und wie hoch diese Altersrente wäre.

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung

2 Antworten

susiam 08.09.2011 | 06:06
ja
oder soam 08.09.2011 | 08:12
1. es muss sich um eine Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung handeln 2. bei einem Rentenbeginn in 2003 können es keine 10,8% Abschlag sein - außer Rentenbezug ab dem 01.12.2003?! 3. abschlagsfrei wären mit Erreichen der Regelaltersrente nur die Entgeltpunkte, welche bislang noch nicht zur Zahlung der Rente herangezogen wurden 4. rechnet sich das wirklich, die Altersrente nicht schon früher in Anspruch zu nehmen?!
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