Hallo Hartmut,
einiges an dem geschilderten Sachverhalt kann ich nicht so ganz nachvollziehen. Sie waren vom Arzt für 8 Monate arbeitsunfähig geschrieben, haben aber nur einen Monat Krankengeld erhalten, ohne dass bisher eine Beurteilung des MDK erfolgte? Aber den Anspruch auf Krankengeld kann ich natürlich hier im Forum der Rentenversicherung sowieso nicht beurteilen.
Was die Rentenversicherung betrifft: Sie können einen Antrag auf Erwerbsminderungsrente stellen. Voraussetzung für den Rentenanspruch wäre zum einen, dass Sie in den letzten 5 Jahren vor Eintritt der Erwerbsminderung mindestens 3 Jahre Pflichtbeiträge gezahlt haben. Der Sozialmedizinische Dienst Ihres RV-Trägers wird dann anhand der eingereichten medizinischen Unterlagen und eventuell eines ärztlichen Gutachtens beurteilen, ob Sie voll oder teilweise erwerbsgemindert sind, also keine 3 Stunden am Tag oder keine 6 Stunden am Tag mehr arbeiten können (in irgendeiner üblichen Tätigkeit des allgemeinen Arbeitsmarkts). Gleichzeitig wird geprüft, ob mit einer Reha-Maßnahme Ihre Erwerbsfähigkeit gebessert oder wiederhergestellt werden könnte. Wird diese Chance gesehen, würde Ihnen vor Entscheidung über den Rentenanspruch eine solche Rehamaßnahme angeboten. An dieser könnten Sie natürlich nicht teilnehmen, wenn Sie nicht rehafähig wären - das können Sie jedoch nicht selbst entscheiden, sondern würden ein ärztliches Attest benötigen.
Wenn wie Sie sagen. sowieso bereits ein Termin für die Antragstellung bevorsteht, würde ich empfehlen, diesen wahrzunehmen, alle Ihnen vorliegenden Befundberichte und ähnliche ärztliche Unterlagen mitzunehmen und sich dort vor Ort noch einmal individuell beraten zu lassen.