Ihre-Vorsorge Logo
oder
Stellen Sie eine Frage
Zurück
Experten-Antwort

Eu Rente und Hartz IV

von Hartmut23.08.2019 | 11:20
156 Ansichten
19 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

Zur Experten-Antwort springen
Hallo,bin seit fast 8 Monate krankgeschrieben habe Bandscheibenschaden LWS, Wirbelsäulenschaden(schief) Probleme beim Laufen kann nicht lange sitzen,stehen.War in einer Gefässklinik, Röhre habe ein Attest vom Orthopäden, sämtliche Untersuchungsergebnisse.AU nun wird nicht mehr verlängert nebenbei noch Hartz IV Doc hat mir die EU Rente vorgeschlagen Termin ist schon ausgemacht.Krankenkasse hatte nur 1 Monat Krankengeld bezahlt und eingestellt könne noch vollschichtig arbeiten, Widerspruch läuft. MDK war ich noch nicht auch keine OP die ist in weiter Ferne und ob dies was bringt lt Orthopäde ist zweitrangig.Habe keine Lust evtl. im Rollstuhl zu landen. Kann aus meiner Sicht auch keine 3 h oder länger mehr arbeiten.Habe Bedenken das mir EU Rente mit 49 bewilligt wird vieles wird doch eh abgelehnt.Muss man eine Rhea mitmachen kann man mich dazu zwingen mir bringt selbst der Rheasport nichts,habe Befürchtungen das mir dies auferlegt wird und ich diesen nicht instand halte weil ich es nicht schaffe.

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Hartmut,

einiges an dem geschilderten Sachverhalt kann ich nicht so ganz nachvollziehen. Sie waren vom Arzt für 8 Monate arbeitsunfähig geschrieben, haben aber nur einen Monat Krankengeld erhalten, ohne dass bisher eine Beurteilung des MDK erfolgte? Aber den Anspruch auf Krankengeld kann ich natürlich hier im Forum der Rentenversicherung sowieso nicht beurteilen.

Was die Rentenversicherung betrifft: Sie können einen Antrag auf Erwerbsminderungsrente stellen. Voraussetzung für den Rentenanspruch wäre zum einen, dass Sie in den letzten 5 Jahren vor Eintritt der Erwerbsminderung mindestens 3 Jahre Pflichtbeiträge gezahlt haben. Der Sozialmedizinische Dienst Ihres RV-Trägers wird dann anhand der eingereichten medizinischen Unterlagen und eventuell eines ärztlichen Gutachtens beurteilen, ob Sie voll oder teilweise erwerbsgemindert sind, also keine 3 Stunden am Tag oder keine 6 Stunden am Tag mehr arbeiten können (in irgendeiner üblichen Tätigkeit des allgemeinen Arbeitsmarkts). Gleichzeitig wird geprüft, ob mit einer Reha-Maßnahme Ihre Erwerbsfähigkeit gebessert oder wiederhergestellt werden könnte. Wird diese Chance gesehen, würde Ihnen vor Entscheidung über den Rentenanspruch eine solche Rehamaßnahme angeboten. An dieser könnten Sie natürlich nicht teilnehmen, wenn Sie nicht rehafähig wären - das können Sie jedoch nicht selbst entscheiden, sondern würden ein ärztliches Attest benötigen.

Wenn wie Sie sagen. sowieso bereits ein Termin für die Antragstellung bevorsteht, würde ich empfehlen, diesen wahrzunehmen, alle Ihnen vorliegenden Befundberichte und ähnliche ärztliche Unterlagen mitzunehmen und sich dort vor Ort noch einmal individuell beraten zu lassen.

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung

18 Antworten

???am 23.08.2019 | 12:02
Wenn die Krankenkasse Sie für arbeitsfähig hält, wird es mit der Rente wohl auch nichts werden. Von daher wäre es kein großer Schaden, wenn Sie eine eventuell geforderte Reha ablehnen.
DRVam 23.08.2019 | 12:39
Sie werden nur dann keine Reha machen müssen, wenn Ihr Arzt Ihnen bescheinigt, dass Sie nicht rehafähig sind. Ihre eigene Einschätzung ist nicht relevant. Ohne dies Bescheinigung Ihres Arztes sind Sie den Sanktionsmöglichkeiten der Krankenkasse, wie der Streichung Ihres Krankengeldes ausgesetzt.
Hartmutam 23.08.2019 | 12:26
Die Krankenkasse hat einfach über meinen Kopf entschieden das ich vollschichtig arbeiten kann mit gewisse Einschränkungen zu diesem Zeitpunkt hatte ich noch nicht alle Untersuchungsergebnisse gehabt.
Hartmutam 23.08.2019 | 15:12
Richtig nur 1 Monat Krankengeld da ich vom Arbeitgeber gekündigt wurde und 6 Wochen Krankengeld bekommen hatte und AOK mit Begründung das ich noch vollschichtig arbeiten könnte bis auf gewisse Einschränkungen zu diesem Zeitpunkt lag bereits das Attest vor aber noch keine anderen Untersuchungsergebnisse die ich inzwischen habe und ohne das ich zum MDK war.Ja den Termin habe ich inzwischen und werde diesen auch wahrnehmen, es kann sein das auch das Jobcenter nach dem Tag meiner Krankschreibung nächsten Monat meint Begutachtung Amtsarzt ich werde sehen lasse alles auf mich zukommen. Aus meiner persönlichen Sicht bin ich gesundheitlich nicht in der Lage 3 h oder länger arbeiten zu gehen da ich ohnehin schon Probleme habe lange zu sitzen bzw. zu stehen und längere Wegstrecken zu laufen.pflichtbeiträge sind geflossen auch aus dem Arbeitsverhältniss und Zeiten der Arbeitslosigkeit seitens des Jobcenters und auch durch die 6 jährige Pflege meiner Oma die angerechnet wurden, bekomme ja meine jährliche Renteninfo. Ich kann nur hoffen das es positiv für mich ausgeht entscheiden tun jedoch andere...
Juppam 23.08.2019 | 15:13
Wegen ein wenig Rücken-Aua gibts noch lange keine Rente. Es gibt Querschnittsgelähmte die Vollschichtig arbeiten. Und sowieso gilt, Reha vor Rente.
Schadeam 23.08.2019 | 17:54
Wolfgang Schäuble ist querschnittsgelähmt und arbeitet in Vollzeit. Verena Bentele ist blind und arbeitet in Vollzeit Wollen Sie noch mehr Beispiele prominenter oder nicht promonenter Menschen? PS: viele Jobs in Büro / Verwaltung können im Rollstuhl, bzw. bei Gehbehinderung "locker" ganztags ausgeübt werden
Hartmutam 23.08.2019 | 17:10
Was heißt hier ein wenig Rücken Aua? Kann Dir ja mal das geben was ich habe. Man sollte mal etwas nachdenken bevor man so etwas schreibt. Denke mir meinen Teil dazu jetzt und auf solche Antwort kann ich echt verzichten!!!
Hartmutam 23.08.2019 | 17:15
Alles klar Querschnittsgelähmte arbeiten vollschichtig... jeder weitere Kommmentar überflüssig dazu.
Hartmutam 23.08.2019 | 18:08
Danke für die überaus freundliche Erinnerung welche Menschen noch ihrer Tätigkeit nachgehen jedoch bin ich kein Prominenter und kein Sportler etc und es liegt in jedem seinem Ermessen das zu tun was man für richtig hält! Und man muss nicht jeden seine Meinung teilen. PS: Ich danke jedenfalls dem DRV und dem Experten Team für die Antwort hier und damit werde ich auch keine weiteren Einträge mehr hier einstellen.
Miniam 23.08.2019 | 18:38
Also, ich muss leider sagen mir fehlen fast die Worte. Sie können doch nicht querschnittsgelähmt als Gegenbeispiel nehmen. Soweit ich weiß, merkt jemand der querschnittsgelähmt ist keine Schmerzen mehr, der Mensch mit dem, ich zitiere "bisschen Rücken Aua" hat aber wahrscheinlich Schmerzen, die nicht auszuhalten sind und kann deshalb nicht mehr arbeiten. Und manchmal haben Schmerzpatienten oft einen sehr langen Leidensweg, bis man die richtige Therapie gefunden und bekommen hat, eine neverending Story. Man sollte wirklich erstmal überlegen bevor sein Statement abgibt.
Knufenmichelam 23.08.2019 | 19:16
Ich habe 6 Bandscheibenvorfälle mit Schmerztherapie und ein paar andere Beschwerden noch dazu und bin damit noch Jahrelang zur Arbeit gegangen. Ich hatte auch Anfangs gemeint da müsste man doch eine EM-Rente bekommen, bis ich verstanden habe, was Erwerbsunfähigkeit wirklich bedeutet, nachdem mein Antrag auf EM-Rente auch vom Sozialgericht abgelehnt wurde. Fakt ist, Bandscheibenvorfälle sind erst für die DRV relevant, wenn damit auch eine Lähmung verbunden ist und selbst dann kann die DRV auf bestimmte Tätigkeiten verweisen.
Maxam 23.08.2019 | 20:18
Nunja ......wenn man HartzIV bekommt ist man ganz unten angekommen.,.....tut man sich das freiwillig an.....wohl kaum.....also immer erst denken.....Prominentenbeispiele bringen ist doch sehr weit hergeholt.....einer der Anwalt ist und Frau Benthle.....bekommt beim VDK noch ein Gehalt.....fast wie Frau Bundeskanzler das hat Sie noch gefordert..obwohl Sie auch ein Gehalt von der Bundeswehr vorher erhalten hat Sportförderung gut ....nicht umsonst Sie hat es sich erkämpft...beim VdK .....von Mitgliedsbeiträgen von Rentner/Eu-Rentern die Ihre Rente über den Vdk er stritten haben.....ja es ist nicht einfach eine Erwerbsminderungsrente zubekommen....aber man kann sich immer wieder nur wundern was in dieser schönen BRD möglich ist.....und was nicht
Susram 23.08.2019 | 21:50
Zitat von Hartmut anzeigenausblenden
Gehen Sie die anstehenden Wege nicht alleine, suchen Sie sich versierten juristischen Beistand! Der Weg zum Status"erwerbsgemindert"ist steinig. Bei mir hat es auch gedauert, weil ich anfangs alleine und naiv losgezogen bin. Trotz erheblicher Erkrankungen/Behinderungen von Geburt an, verbunden mit unzähligen Operationen und kraftraubender schmerzhaften Dauerbehandlungen habe ich es geschafft, zwei Ausbildungen zu machen und über 30 im Schichtdienst zu arbeiten. Dabei war vorrauszusehen, dass es wahrscheinlich nie eine Erwerbsbiographie von 40 Jahren erreicht worden wäre. Irgendwann hat es einen dann eingeholt, wo der Moment kommt, bis hierher und nicht weiter. Bloß der Staat spielt da nicht mit, was vor 20 Jahren locker für eine Berentung gereicht hätte, wurde erschwerend geändert. Ein schöner Undank an alle Kranken, die trotzdem Jahrelang Leistung gezeigt haben und als nichts mehr ging, verschärfte Bedingungen vorgefunden haben und nichts dafür können, dass ein früherer Leistungsverlust abgedeckt gewesen wäre und in der Neuzeit nicht mehr. Kurzum, nach erster Ablehnung den zweiten Anlauf mit Anwalt für Sozialrecht an der Seite. Der sah sich alles an und sprach:"Ich bin zwar kein Mediziner, aber wenn ich das all so lese, wieso haben Sie noch keine Rente"?Und der hat dann alles erledigt, vor allem hat er mit der RV so geredet, wie diese Galgenvögel das brauchen und siehe da, mit einem Mal ging alles ganz schnell, EMR auf Dauer ohne langes Federlesen. Sie brauchen Beistand...!!!
Schadeam 24.08.2019 | 12:21
Wegen ein wenig Rücken-Aua gibts noch lange keine Rente. Es gibt Querschnittsgelähmte die Vollschichtig arbeiten. Und sowieso gilt, Reha vor Rente.
Alles klar Querschnittsgelähmte arbeiten vollschichtig... jeder weitere Kommmentar überflüssig dazu.
Ich habe lediglich mein Statement obigem Zitat entgegengesetzt und wollte damit aussagen, dass es möglich ist als Querschnittsgelähmter zu arbeiten. Und ja, ich persönlich hätte einen Bürojob den ich auch mit einer Querschnittslähmung durchaus weiter machen könnte - ob ich im Ernstfall fröhlich pfeifend arbeiten gehen würde, ist hier im Rahmen des Forums nicht relevant. Genauso wenig ob ich über mein Schicksal dann lauthals jammern würde.
Seilam 24.08.2019 | 14:10
Zitat von Schade anzeigenausblenden
Alles klar Querschnittsgelähmte arbeiten vollschichtig... jeder weitere Kommmentar überflüssig dazu.
Ich habe lediglich mein Statement obigem Zitat entgegengesetzt und wollte damit aussagen, dass es möglich ist als Querschnittsgelähmter zu arbeiten. Und ja, ich persönlich hätte einen Bürojob den ich auch mit einer Querschnittslähmung durchaus weiter machen könnte - ob ich im Ernstfall fröhlich pfeifend arbeiten gehen würde, ist hier im Rahmen des Forums nicht relevant. Genauso wenig ob ich über mein Schicksal dann lauthals jammern würde.
Alles an Ihrem Arbeitsplatz behindertengerecht gestaltet? Dann ist es ja schön! Bleibt noch der klitzekleine Unterschied zwischen Job können und Job haben!
Maxam 25.08.2019 | 13:42
Nunja ......wenn man HartzIV bekommt ist man ganz unten angekommen.,.....tut man sich das freiwillig an.....wohl kaum.....also immer erst denken.....Prominentenbeispiele bringen ist doch sehr weit hergeholt.....einer der Anwalt ist und Frau Benthle.....bekommt beim VDK noch ein Gehalt.....fast wie Frau Bundeskanzler das hat Sie noch gefordert..obwohl Sie auch ein Gehalt von der Bundeswehr vorher erhalten hat Sportförderung gut ....nicht umsonst Sie hat es sich erkämpft...beim VdK .....von Mitgliedsbeiträgen von Rentner/Eu-Rentern die Ihre Rente über den Vdk er stritten haben.....ja es ist nicht einfach eine Erwerbsminderungsrente zubekommen....aber man kann sich immer wieder nur wundern was in dieser schönen BRD möglich ist.....und was nicht[/quo Hartz4 ist die vorletzte Stufe. Absolut am Boden sind Sie, wenn Sie Grundsicherung bei Erwerbsminderung beziehen. Das ist dann das Ende der Fahnenstange.
Ja Sie haben recht.....wer bei Erwerbsminderungsrente angelangt ist ist allerdings auch oft in Grundsicherung angelangt leider....!
Deutsche Rentenversicherung
Sie erhalten Antworten von erfahrenen Expertinnen und Experten der Regionalträger der Deutschen Rentenversicherung (DRV).

Wichtige Hinweise

Ihre Einträge sind öffentlich und können von jedem gelesen werden. Bitte geben Sie daher keinesfalls persönliche Daten an.

Verzichten Sie auf politische Diskussionen. Dieses Forum soll schnell und unkompliziert helfen und ist kein Diskussionsforum.

Achten Sie auf einen friedlichen und respektvollen Umgang ohne Anfeindungen, Unterstellungen und Provokationen jeglicher Art.

Bleiben Sie beim Thema Rente, Altersvorsorge oder Reha. Bei Fragen etwa zum Arbeitslosengeld, zur Krankenversicherung oder bei Steuerfragen müssen unsere Experten leider passen.

Keine Bewertungen, Empfehlungen oder Beratungen zu einzelnen Produkten, Anlageformen etc. Unsere Experten dürfen grundsätzlich nur allgemein und produktunabhängig beraten.

Bitte beachten Sie die weitergehenden Informationen und Nutzungsbedingungen.

Weitere Links


Interessante Artikel

Informationen, Schwerpunkt-Themen und Interviews zu gesetzlicher Rente, privater wie betrieblicher Altersvorsorge sowie Finanzen und Gesundheit.
Time
8 Minuten

Nach der Rentenerhöhung fragen sich viele Ruheständler: Muss ich jetzt eine Steuererklärung abgeben? Und wovon hängt es ab, ob das Finanzamt Geld will? Das Bundesfinanzministerium hat dazu neue Zahlen, die Rentenversicherung neue Beispielrechnungen vorgelegt. Ein Leitfaden.

Time
13 Minuten

Bis zu 2.000 Euro Arbeitslohn kann steuerfrei hinzuverdienen, wer im Alter sozialversicherungspflichtig beschäftigt ist. Doch wie wirken Job, eigene Altersrente und Hinterbliebenenrente zusammen? In 8 konkreten Fällen zeigen wir, ob Sie mit einem Plus oder einem Minus rechnen können.

Time
8 Minuten

Ein Pflegefall lässt den Finanzbedarf sprunghaft steigen. Doch mit diesen sechs staatlichen Hilfsangeboten und gezielter privater Vorsorge sichern Sie sich vor finanzieller Notlage.

Time
6 Minuten

Länger im Erwerbsleben bleiben und später in den Ruhestand treten: Um dieses Verhalten zu fördern, setzt die Politik viele Anreize. Doch nicht jeder Plan einer „Kombi-Rente" geht finanziell auf, wie sich vor Gericht gezeigt hat.

Time
7 Minuten

Welche Ansprüche Hinterbliebenen zustehen – und wann die angesparten Beträge verloren sein können.

Time
8 Minuten

Ein Prozent vom eigenen Lohn, ein Prozent vom Arbeitgeber: Die neue Kapitalrente soll ab 2028 die gesetzliche Rente ergänzen und Millionen Menschen im Alter besser absichern. Wie das Geld angelegt wird, wer davon profitieren soll – und warum dabei Schweden das große Vorbild für Deutschland ist.

Bleiben Sie auf dem Laufenden

Verpassen Sie kein Thema mehr.

Unser Newsletter informiert Sie regelmäßig und aktuell rund um die Themen Rente, Finanzen, Gesundheit und Soziales. Keine Werbung und 100% kostenlos.

Kontakt zur Deutschen Rentenversicherung

Wie können wir Ihnen weiterhelfen?
Icon Telefon
Kostenloses Servicetelefon
Mo. – Do. 08:00 – 19:00, Fr. 08:00 – 15:30
Logo Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung

Rechtliches

Service

Kostenlos und jederzeit abbestellbar – nach dem Absenden wählen Sie Themen und Rhythmus.

Logo klein Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung
© Ihre-Vorsorge 2026