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Experten-Antwort

Eu-Rente und Reha

von Vera19.08.2010 | 18:51
2747 Ansichten
2 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Guten Abend, ich bin 58 Jahre alt, schwerbehindert 60% GdB, seit dem 18.06.2009 arbeitsunfähig und jetzt bekomme ich eine volle Erwerbsminderungsrente, rückwirkend seit April 2010. Die Rente ist bis zum 30.06.2012 befristet. Die Rente wurde nach einem Gutachten von einem von der RVD beauftragten Facharzt und medizinischen Befunden von 2 Kliniken und meinen behandelten Ärzten bewilligt, ohne dass ich vorher med. Reha absolvieren musste. Mein Gesundheitszustand verbessert sich leider nicht, einige Beschwerden haben sich eher verstärkt. Meine Ärzte raten mir, med. Reha zu beantragen. Habe ich einen Anspruch auf med. Reha? Ist es realistisch, dass ich eine psychosomantische Reha bekomme, wo die RVB schon bei der Bewilligung der vollen EU-Rente eine medizinische Rehamaßnahme vor der Rente nicht veranlasst hat? Wer ist dann für mich zuständig, die KK oder die RVB ? Ich freue mich auf jede Meinung. Viele Grüße Vera

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Vera,

offensichtlich kann nach Einschätzung Ihres Rentenversicherungsträgers zur Zeit durch eine Teilhabeleistung Ihre geminderte Erwerbsfähigkeit nicht wiederhergestellt werden.

Unabhängig davon kann aber die gesetzliche Krankenversicherung medizinische Rehabilitationsleistungen erbringen, mit dem Ziel Behinderungen oder Pflegebedürftigkeit abzuwenden, zu mindern, auszugleichen, Ihre Verschlimmerung zu verhüten oder Ihre Folgen zu mildern.

Ich empfehle Ihnen daher, bei Ihrer gesetzlichen Krankenkasse den Antrag auf medizinische Rehabilitationsleistungen zu stellen.

Neben Ihrer Krankenkasse und Ihrem Rentenversicherungsträger stehen Ihnen bei Fragen zum Themenbereich Rehabilitation die Gemeinsamen Servicestellen für Rehabilitation mit deren Beratungs- und Unterstützungsangebot zur Seite.

Unter der Internetseite

http://www.reha-servicestellen.de/internet/vdr/rhss.nsf/RHSSSearch?OpenForm

ist die für Sie zuständige Gemeinsamen Servicestellen der Rehabilitationsträger zu finden.

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung

1 Antworten

-_-am 19.08.2010 | 19:16
Gemeinsame Servicestellen für Rehabilitation Für alle Landkreise und kreisfreie Städte sind nach dem SGB IX Gemeinsame Servicestellen für Rehabilitation von den Reha-Trägern eingerichtet worden. Wer nach einem Unfall oder einer Krankheit in einer Rehabilitationsklinik wieder fürs Berufsleben fit gemacht werden möchte oder wer aus gesundheitlichen Gründen einen anderen Beruf erlernen muss, kann sich an eine dieser Servicestellen wenden. Die Gemeinsamen Servicestellen für Rehabilitation beraten und unterstützen ratsuchende Bürgerinnen und Bürger in allen Fragen der Rehabilitation. Sie klären Anliegen, nehmen Reha-Anträge auf und ermitteln den zuständigen Reha-Träger. Von den Servicestellen wird bei Bedarf auch der weitere Kontakt zum zuständigen Reha-Träger hergestellt und der Reha-Antrag unverzüglich dorthin weitergeleitet. Somit kann das Reha-Management schnell und ohne Reibungsverluste vom zuständigen Reha-Träger übernommen werden. Auch im laufenden Reha-Verfahren können sich Ratsuchende bei Bedarf erneut an diese Servicestelle wenden. Die Gemeinsamen Servicestellen für Rehabilitation sollen vor allem behinderten Menschen das Leben leichter machen. Denn für alle Fragen oder Anträge zur medizinischen oder beruflichen Rehabilitation ist die Gemeinsame Servicestelle für Rehabilitation ein zusätzlicher Ansprechpartner. Alle Träger für Rehabilitation arbeiten hier eng zusammen. Hinter den Beratern in den Gemeinsamen Servicestellen für Rehabilitation steht ein Team von Fachleuten zum Beispiel aus Krankenkassen, Berufsgenossenschaften, Agenturen für Arbeit, Städten und Kreisen sowie Rentenversicherungsträgern und bilden örtliche Reha-Beratungsteams. Gemeinsam klären sie für Ratsuchende notwendige Sachverhalte und koordinieren bei Bedarf mehrere Reha-Leistungen. Die Beratungsteams verständigen sich auf kurzen Wegen, also per Telefon, E-Mail oder Fax. Für lange Postwege bleibt keine Zeit, denn nach 5 Wochen muss ein Antrag zur Rehabilitation entschieden sein. Ein Verzeichnis der bisher im gesamten Bundesgebiet eröffneten Gemeinsamen Servicestellen für Rehabilitation, gliedert sich nach Postleitzahlen oder Ort und ist im Internetangebot http://www.reha-servicestellen.de/ abrufbar.
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